Bau- und Immobilienrecht

Bauen Sie auf sicheren Grund.

Ein spezialisiertes Team von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten bietet umfassende Rechtsberatung in baurechtlichen Fragen. So beraten wir Sie fundiert und effizient in allen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts, des Umweltrechts, bei Enteignungen und bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Submissionen). Ebenso stehen wir Ihnen zur Verfügung beim Abschluss von Bauverträgen aller Art und bei der Durchsetzung von vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüchen.

Besuchen Sie auch unsere Website mit Informationen zur IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe): www.ivhb.ch

Wir begleiten Sie bei Ihren Anliegen vom Anfang bis zum Ende, sowohl beratend wie auch vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Ihre Spezialisten im Bau- und Immobilienrecht.

Dr. Peter
Heer
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
+41 56 203 10 39
p.heer@voser.ch
Dr. Lukas
Breunig-Hollinger
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
+41 56 203 15 43
l.breunig@voser.ch
Dr. Thomas
Röthlisberger
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
+41 56 203 15 43
t.roethlisberger@voser.ch
MLaw Inka
Tschudin
Rechtsanwältin, CAS in Datenschutz
+41 56 203 15 43
i.tschudin@voser.ch
MLaw Jacqueline
Alf
Rechtsanwältin
+41 56 203 15 43
j.alf@voser.ch
MLaw Dominik
Greder
Rechtsanwalt
+41 56 203 10 39
d.greder@voser.ch

Unsere Dienstleistungen im Bereich Bau- und Immobilienrecht.

Zentral in unserer Tätigkeit ist die Anwendung des kantonalen und kommunalen Baurechts. Wir beraten und vertreten Bauherrschaften, Architektur- und Planungsbüros, von Bauvorhaben Betroffene und Gemeinden. Oft werden wir bereits bei der Projektentwicklung beigezogen, häufig vertreten wir eine der beteiligten Parteien im Einwendungs- und Beschwerdeverfahren. Die Baubewilligungsverfahren werden immer komplexer, da oft eine ganze Reihe von Rechtsgebieten (Lärmschutz, Ortsbildschutz inklusive ISOS, Denkmalschutz etc.) betroffen ist. Umso wichtiger ist es, auf dem Verhandlungsweg tragbare Lösungen für alle zu finden.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei den Rechtsfragen um Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Zu unseren Spezialitäten gehören der Kiesabbau und Deponien. Die damit verbundenen Rechtsfragen aus dem Waldrecht, Gewässerschutzrecht, Natur- und Heimatschutzrecht etc. sind uns vertraut.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir auch viele Gemeinden in Baubewilligungs- und anderen baurechtlichen Verfahren. Wir entwerfen und redigieren alle Arten von Reglementen für die Gemeinden, begleiten die Gemeinden bei der Bau- und Nutzungsordnung oder beim Erlass von Erschliessungsreglementen und ähnlichem.

Wir unterstützen Sie gerne auch bei Ortsplanungen (Revision der Nutzungsordnung) und bei Sondernutzungsplanungen (Gestaltungplanungen und Erschliessungsplanungen). Dazu gehört die Formulierung von Bau- und Nutzungsordnungen und Sondernutzungsvorschriften, aber auch die Klärung von Fragen unter anderem bei der Erschliessung des Baulands. Zu unserer Tätigkeit gehören auch Erschliessungs- oder Infrastrukturverträge und die Verträge mit Erschliessungs- und Bebauungspflichten, bezüglich Mehrwertabgabe etc.

Wir beraten Gemeinden, aber auch Baukonsortien und betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zur Erschliessung. Das beinhaltet rechtliche Abklärungen, Gutachten und Rechtsvertretungen in Sondernutzungsplanungen (Erschliessungsplanung und Gestaltungsplanung) und Baubewilligungsverfahren für sämtliche Erschliessungsanlagen. Immer wieder sind wir auch befasst mit Fragen der Erschliessungsfinanzierung (Erschliessungsbeiträge, Anschlussgebühren) samt Beitragsplanungspflicht (Beitragsplanverfahren). Neben den kommunalen und kantonalen Verfahren vertreten wir auch Parteien in Plangenehmigungsverfahren für bundesrechtlich geregelte Infrastrukturanlage

Wir beraten Unternehmen, Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, Gemeinden, öffentliche Institutionen oder Privatpersonen in umweltrechtlichen Fragen. Hauptthemen sind Rechtsfragen in den Bereichen Lärmschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Altlasten und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wir haben grosse Erfahrung mit umweltrechtlichen Fragen in Baubewilligungs- und anderen Bewilligungsverfahren und sind im Umweltrecht sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Regelmässig vertreten wir Mandanten in Verfahren mit umweltrechtlichen Fragestellungen bis vor Bundesgericht, insbesondere im Bereich Lärmschutz. Dazu kommen auch Rechtsfragen aus den Bereichen des Natur- und Heimatschutzrechts, des Waldrechts, des Gewässerschutzrechts (Hochwasserschutz, Grundwasserschutzzonen, Gewässerraum innerhalb und ausserhalb von Bauzonen), des Verkehrsrechts und des Abfallrechts.

Als Folge von raumplanungsrechtlichen Massnahmen (zum Beispiel Auszonung), Erschliessungsplanungen (mit Baulinien, Strassenlinien etc.) oder im Zusammenhang mit öffentlichen Werken (z.B. Strassenbau) stellen sich regelmässig enteignungsrechtliche Fragen. Wir unterstützen Sie umfassend, wenn Sie von einer materiellen oder formellen Enteignung betroffen sind (Einspracheverfahren, Gerichtsverfahren, Verfahren vor der Schätzungskommission etc.). Neben dieser allgemeinen Beratung für Private und Gemeinden verfassen wir auch Gutachten um heikle enteignungsrechtliche Fragen.

Wir beraten Sie (Bundes- und kantonale Vergabestellen sowie Bieter) in submissionsrechtlichen Fragen umfassend und unterstützen Sie bei der Durchführung von Submissionsverfahren, namentlich bei Planer- und Gesamtleistungswettbewerben. Überdies vertreten wir Sie in Vergabeprozessen und erstellen Gutachten zu vergaberechtlichen Fragen.

Mit unserer langjährigen und breiten Erfahrung beraten und vertreten wir Sie (Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen) in allen Fragen zum Staats- und Verwaltungsrecht. Im Vordergrund stehen Fragen des Gemeinderechts, des Staatshaftungsrechts, des Abgabenrechts, des öffentlichen Sachenrechts, des Polizeirechts sowie des Schulrechts. Neben der Beratung und der Vertretung verfassen wir Gutachten zu öffentlich-rechtlichen Fragen.

Wir beraten Private, Unternehmungen und Gemeinden in allen Bereichen des Immobilienrechts. So gestalten wir für Sie Grundstückkaufverträge. Dabei beraten wir Sie unter anderem bezüglich Gewährleistungsklauseln. Wir beraten Sie auch bei der Redaktion von Mietverträgen. Wir setzen Ihre Ansprüche vor Mietgericht durch, insbesondere hinsichtlich Mängelbehebung an Mietsachen, Reduktion und Hinterlegung von Mietzinsen sowie bei Fragen rund um die ordentliche und die ausserordentliche Kündigung von Mietverträgen. Schliesslich beraten und vertreten wir Sie in sachenrechtlichen und nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise über die Ausübung von Dienstbarkeiten oder den Abstand von Pflanzen.

Wir beraten Planende (insbesondere Architektinnen und Ingenieure) sowie Bauherrschaften bei der Redaktion von Planerverträgen. Wir beraten die Vertragsparteien bezüglich Auslegung von Vertragsklauseln und klären ab, ob es sich um auftragsrechtliche oder werkvertragliche Regelungen handelt. Falls nötig, setzen wir Ihre Interessen vor Gericht durch. Dies etwa, falls das Planerhonorar umstritten ist oder die von der Planerin geschuldeten Leistungen nicht klar definiert sind. Auch befassen wir uns regelmässig mit Fragestellungen zum Urheberrecht von Planerinnen und Planern.

Wir beraten Bauherrschaften und Bauunternehmungen im Bereich des Werkvertragsrechts einschliesslich SIA-Norm 118. Wir verfassen Werkverträge unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse wie bspw. Pauschalpreise und Regelung des Nachtragswesens. Wir vertreten Sie aussergerichtlich und gerichtlich bei werkvertraglichen Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumängeln, Mehrkosten, Beweisaufnahmen und Bauhandwerkerpfandrechten.

Wir beraten Bauherrschaften, Planende und Bauunternehmungen juristisch in allen Phasen eines Bauprojektes. Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und verfassen massgeschneiderte Verträge unter Beachtung der einzelfallspezifischen Besonderheiten wie z.B. Altlasten. Bei Bauablaufstörungen ergreifen wir für Sie die erforderlichen Rechtsbehelfe. Wir unterstützen Sie bei der Abnahme von Bauobjekten und der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Liegen Bauschäden vor, setzen wir für Sie Ansprüche aus Bauversicherungen durch.

Veranstaltungen

Immer wieder sind wir konfrontiert mit Fragen zur Strassenerschliessung: Projektierung, Finanzierung,
Befugnisse der privaten Grundeigentümer, Parkplatzerstellungspflicht usw. An unserem traditionellen Kundenanlass präsentierten wir aus unserer Erfahrung die Rechtslage in folgenden Referaten:

  1. Erschliessung: Von der öffentlichen Strasse zum privaten Parkplatz
  2. Rechtliche Sicherung der Erschliessung
  3. Finanzierung der Erschliessung
  4. Erschliessung durch Grundeigentümer
  5. Parkierung, autofreies Wohnen

 

Gerne stellen wir Ihnen die Präsentation der Veranstaltung zur Verfügung:

Vortrag vom 09.11.2023 – Strassenerschliessung

Eine Krise nach der anderen – Flexibilität wird auch in der Baubranche gefragt und gefordert. Unsere Baurechtler referierten am 10. November 2022 in der Druckerei über folgende Themen:

o Bauteuerung und Lieferprobleme

o Bewilligungsvoraussetzungen von alternativen Energieerzeugungsanlagen

o Klimaziele und Erderwärmung im Spiegel von Rechtsetzung und Rechtsprechung

Wir freuen uns, Ihnen nachstehend die Folien des Anlasses zur Verfügung zu stellen. Der nächste Anlass findet am 9. November 2023 in der Druckerei statt.

Präsentation: Bauen in der Krise

Der 2. Aargauer Baupraktikertag war ebenfalls ein Erfolg! Wir danken den vielen Teilnehmern für Interesse. Die Präsentation finden Sie hier:

powerpointpraesentation_vom_2._aargauer_baupraktikertag_0.pdf

Am 11. November 2021 führte der Fachbereich Bau- und Planungsrecht von Voser Rechtsanwälte eine Informationsveranstaltung zum Thema «Dienstbarkeiten» durch. Hier finden Sie die Folien der Referate zum Download:

Präsentation: Dienstbarkeiten

Am 7. November 2019 fand der alljährliche Baurechtsanlass von VOSER RECHTSANWÄLTE statt. Auch dieses Jahr nahmen über 100 Personen aus der Baubranche und der öffentlichen Verwaltungen teil. Die sechs Anwältinnen und Anwälte des Fachbereichs Bau- und Planungsrecht hielten Vorträge zum Thema «Die Realisierung von öffentlichen Bauten». Die Folien der Vorträge finden Sie hier zum Download:

Präsentation: Die Realsierung von öffentlichen Bauten

Am 15. November 2018 führte der Fachbereich Bau- und Planungsrecht von Voser Rechtsanwälte eine Informationsveranstaltung zum Thema «Lärm» durch. Hier finden Sie die Folien der Referate zum Download:

praesentation_laerm.pdf

Der 1. Aargauer Baupraktikertag war ein Erfolg! Wir danken den 300 Teilnehmenden für das Interesse. Die Tagungsunterlagen finden Sie hier:

Tagungsunterlagen

Am 2. November 2017 führte der Fachbereich Bau- und Planungsrecht von Voser Rechtsanwälte eine Informationsveranstaltung zum Thema «Die Sanierung von Terrassenhäusern» durch. Hier finden Sie die Folien der Referate zum Download:

Präsentation: Die Sanierung von Terassenhäsuern

Am 27. Oktober 2016 führte der Fachbereich Bau- und Planungsrecht von Voser Rechtsanwälte eine Informationsveranstaltung zum Thema «Mehrwertabgabe im Kanton Aargau» durch. Hier finden Sie die Folien der Referate zum Download:

Präsentation: Mehrwertabgabe

Am 21. Oktober 2015 führte das Baurechtsteam von Voser Rechtsanwälte eine Veranstaltung zum Thema «Die Gemeinde als Bauherrin» durch. Besprochen wurden Rechtsfragen bei kommunalen Bauvorhaben (Schulhausbau, Strassenbau etc.), insbesondere bei Architektur-Wettbewerben. Als praktisches Beispiel diente das Schulhausprojekt in Muhen, zu welchem Herr Andreas Urech, Gemeindeammann von Muhen, einen Erfahrungsbericht abgab. Über Wettbewerbe aus Sicht der Architekten referierte Herr Martin Leder, Meier Leder Architekten AG. Nach interessanten Podiumsdiskussionen unter Einbezug des Publikums nutzten die zahlreich erschienenen Gäste den Apéro riche zum Erfahrungsaustausch.

Gerne stellen wir Ihnen die Folien der Kurzvorträge aus rechtlicher Sicht zur Verfügung.

Präsentation: Die Gemeinde als Bauherrin

Veranstaltung vom 2. Mai 2012 (in Baden), vom 21. November 2012 (in Rheinfelden), vom 27. Februar 2013 (in Gippingen) sowie vom 5. Juni 2013 (in Wohlen):

Präsentation: Stolpersteine für Bauverwaltung

Aktuelle Urteile

Mit Urteil vom 10. August 2016 hob das Bundesgericht die von den Zürcher Behörden erteilte Baubewilligung für das Grossprojekt «Ringling» im Zürcher Stadtteil Höngg auf. Zur Begründung hielt das Bundesgericht zusammenfassend fest, dass die geplante Siedlung «Ringling» die erhöhten Gestaltungsanforderungen einer Arealüberbauung offensichtlich nicht erfülle. Sie trete in keiner Weise in eine Beziehung zum Ortsbild oder zur landschaftlichen Umgebung. Das Bauvorhaben könne nicht als «besonders gut gestaltet» gelten. Aus lärmschutzrechtlicher Pflicht könne das Bauvorhaben ebenfalls nicht bewilligt werden (ohne allerdings die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV zu prüfen). VOSER RECHTSANWÄLTE haben die obsiegenden Beschwerdeführenden in den letzten zehn Jahren vertreten.

Urteil des Bundesgerichts 1C_313/2015

Bau und Immobilienrecht

LEXpress Sockelgeschosse

30 – 09/2023

Die Abgrenzung der Untergeschosse von den Vollgeschossen ist ein gängiges Problem, welches wir bereits im Januar 2020 in einem LEXpress thematisiert haben (Nr. 23). Im vorliegenden LEXpress befassen wir uns mit der Abgrenzung der Untergeschosse von unterirdischen Bauten, Unterniveaubauten und Hauptbauten bzw. Klein- und Anbauten.

LEXPRESS Lieferprobleme

Nr. 29 – 01/2023

Lieferprobleme

Eine Krise jagt die nächste: Corona, Ukrainekrieg, weltweite Produktions- und Lieferengpässe. …

LEXPRESS Spielplätze…!

Nr. 28 – 10/2022

Spielplätze…!

Das Thema ist ernst gemeint! Spielplätze sind Gegenstand vieler Auseinandersetzungen…

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