Notariat

Wir drücken Ihren Dokumenten
den Stempel auf.

Kaufen Sie ein Haus, gründen Sie eine Gesellschaft, wollen Sie ein Testament errichten oder einen Ehe- und Erbvertrag abschliessen? Bei diesen Verträgen schreibt das Gesetz das Mitwirken einer Urkundsperson vor. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung, Prüfung und Beurteilung dieser Verträge. Weiter nehmen wir die öffentliche Beurkundung und die Eintragung in die entsprechenden Register vor. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten aus den anderen Fachbereichen in allen Rechtsfragen, welche sich im Zusammenhang mit diesen Verträgen stellen, wie im Steuerrecht, Baurecht, Mietrecht.

Ihre Spezialisten im Notariat.

Dr. Philip
Funk
Rechtsanwalt, Notar, eidg. dipl. Steuerexperte
+41 56 203 15 40
p.funk@voser.ch
lic. iur. Antonia
Stutz
Rechtsanwältin, Notarin
+41 56 203 10 22
a.stutz@voser.ch
M.A. Fiona
Gedon
Rechtsanwältin, Notarin
+41 56 203 15 45
f.gedon@voser.ch
MLaw Tanja
Schmid
Rechtsanwältin, Notarin
+41 56 203 14 84
t.schmid@voser.ch
MLaw Severin
Egloff
Rechtsanwalt, Notariatspraktikant
+41 56 203 15 45
s.egloff@voser.ch
MLaw Gregor
Jordi
Rechtsanwalt, Notariatspraktikant
+41 56 203 14 50
g.jordi@voser.ch

Unsere Dienstleistungen im Bereich Notariat

Unabhängig davon, wo Ihre Gesellschaft den Sitz hat oder wo Sie wohnen, wir erstellen und beurkunden Ihre Dokumente. Bei ausserkantonalen Immobiliengeschäften bereiten wir die Dokumente für die Amtsnotariate vor und sorgen für einen reibungslosen sowie speditiven Ablauf.

Betreuung von Immobiliengeschäften

Wir erstellen für Sie den Kaufvertrag, nehmen die Beurkundung und die Anmeldung der Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt vor. Sind für die Abwicklung der Eigentumsübertragung Ihrer Immobilien Zustimmungen oder Unterlagen von Dritten wie Banken, Pensionskassen oder Behörden erforderlich, holen wir diese bei der betreffenden Stelle ein. Wir sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Immobiliengeschäfts. Gerne beraten wir Sie bei Immobiliengeschäften oder geben unsere Zweitmeinung zu einem Kaufvertragsentwurf ab.

Zur Absicherung Ihrer Hypothek benötigen Sie einen Schuldbrief auf Ihrer Liegenschaft. Wir erstellen und beurkunden den Pfandvertrag nach den Weisungen Ihrer Hypothekarbank und sorgen für die Eintragung des Schuldbriefes im Grundbuch. Ihre Hypothekarbank wird von uns laufend über den Verfahrensstand informiert, so dass die Auszahlung der Hypothek nach Eintragung des Schuldbriefes im Grundbuch sofort erfolgen kann.

Planen Sie eine Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken zum Beispiel für eine Überbauung? Wir beraten Sie umfassend bezüglich einer sinnvollen Grenzziehung, der Bereinigung von bestehenden Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten, der Festsetzung von Übertragungswerten bei Landabtretungen und allfälliger Steuerfolgen. Steht die neue Grenzziehung fest, organisieren wir den erforderlichen Geometer-Plan (Mutationsurkunde), erstellen die Parzellierungs-Urkunde und nehmen die Anmeldung beim Grundbuchamt vor.

Bauen Sie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten und haben Sie Fragen zu einer sinnvollen Aufteilung? Wir beraten Sie gerne betreffend den festzulegenden Wertquoten, erstellen für Sie das Reglement, die Nutzungs- und Verwaltungsordnung für die Tiefgarage und die Stockwerkeigentumsbegründung. Unsere Dienstleistung umfasst zudem die Bereinigung der Aufteilungspläne mit Ihrem Architekten und das Einholen der Zustimmung der Gebäudeversicherung sowie die Anmeldung der Stockwerkeigentumsbegründung beim Grundbuchamt.

Komplexe Baurechtsverträge, Deponieverträge, Kiesabbauverträge, Wohnrechte und Nutzniessungen sowie Photovoltaik-Anlagen gehören zu unserem Spezialgebiet. Wir regeln für Sie alle Dienstbarkeiten im nachbarschaftlichen Bereich wie Fuss- und Fahrwegerechte, Näherbaurechte, Grenzbaurechte, Überbaurechte, Näherpflanzrechte, Durchleitungsrechte, Höherbauverbote oder Baubeschränkungen.

Betreuung von gesellschaftsrechtlichen Geschäften

Einfache Gesellschaft? Kollektivgesellschaft? Genossenschaft? Aktiengesellschaft? Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Verein? Stiftung? Wir unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse. Dabei legen wir besonderen Wert sowohl auf eine gesellschafts- als auch steuerrechtlich optimale Rechtsgestaltung.

Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft von der Idee bis zur Umsetzung. Wir bereiten die Statuten in der für Sie massgeschneiderten Form vor. Sie entscheiden, wie die Organe personell besetzt werden und wer unterschriftsberechtigt sein soll. All das setzen wir in den Gründungsdokumenten um und bringen es im zuständigen Handelsregister zur Eintragung. Vielleicht benötigen Sie einen Aktionärbindungsvertrag, Aktienzertifikate, ein Aktienbuch oder eine Hinterlegung von Aktien? Wir erstellen für Sie die massgeschneiderte Lösung.

Privatpersonen haben immer wieder das Bedürfnis, ihr Immobilienportfolio in eine Immobiliengesellschaft einzubringen. Welches sind die Vor- und Nachteile aus gesellschaftsrechtlicher und insbesondere auch aus steuerrechtlicher Sicht? Steuerrechtliche Fragen stellen sich nicht nur bei der Gründung, sondern auch beim späteren Betrieb der Immobiliengesellschaft. Wie ist die Bezugsstrategie steueroptimiert zu gestalten? Wie kann die Immobiliengesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt veräussert werden? Bei all diesen Fragen unterstützen wir Sie gerne und mit grosser Kompetenz und Erfahrung.

Wir sind spezialisiert auf komplexe Reorganisationen und Umstrukturierungen. Gerade bei solchen Transaktionen stellen sich immer auch komplexe steuerrechtliche Fragen. Unsere Lösungen sind auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse abgestimmt und werden steueroptimiert umgesetzt. In aller Regel holen wir bei Umstrukturierungen vorgängig ein Steuerruling bei den zuständigen Steuerbehörden ein. Wir setzen die Umstrukturierung mit den erforderlichen Dokumenten im Handelsregister um.

Wir beraten Sie bei den verschiedenen Möglichkeiten von Kapitalerhöhungen. Wie wird die Gegenleistung erbracht? Barmittel, Sacheinlage, Verrechnungen oder allenfalls sogar Gratisaktien? Auch hier stellen sich immer wieder steuerrechtliche Fussangeln, insbesondere bei Gratisaktien. Auch bei Kapitalherabsetzungen wissen wir, wie vorzugehen ist. Wir begleiten Sie von Ihrem Grundsatzbeschluss bis zur Umsetzung im Handelsregister und nehmen auch den vorgeschriebenen Schuldenruf vor.

Betreuung von Ehe- und erbrechtlichen Geschäften

Wir analysieren mit Ihnen individuell, welcher Güterstand und welche ehevertraglichen Regelungen für Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse optimal sind. Die ehevertragliche Maximalbegünstigung unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, die Wahl der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder die Zuweisung von Erträgnissen aus dem Eigengut zum Eigengut sind beliebte und wirkungsvolle Gestaltungsmöglichkeiten, die in Eheverträgen umgesetzt werden können. Auch Regelungen im Hinblick auf eine allfällige spätere Scheidung können Gegenstand von Eheverträgen sein. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich und beurkunden Ihren Ehevertrag.

Sie sind nicht verheiratet und möchten Ihr Zusammenleben rechtlich absichern? Insbesondere bei gemeinsamen Liegenschaften empfiehlt es sich, Regelungen zu treffen: Wahl der geeigneten Eigentumsform, Regelung der Finanzierung, Liegenschaftsübernahme bei Trennung und bei Tod. Auch bei Kindern kann sich Regelungsbedarf betreffend Unterhalt oder Erbfolge ergeben.

Im Gegensatz zu Testamenten haben Erbverträge für die beteiligten Parteien bindende Wirkung und bieten daher eine erhöhte Sicherheit in Bezug auf die vermögensrechtliche Situation im Todesfall. Die Einsetzung als Universalerbe oder als Vorerbe, Vermächtnisse, Teilungsvorschriften, Pflichtteile, Erbverzichte, Erbauskaufverträge, Zuweisung der verfügbaren Quote, Auflagen, Bedingungen, Einsetzung eines Willensvollstreckers, Wiederverheiratungs- und Demenzklauseln können Gegenstand von Erbverträgen sein. Mit welchen erbvertraglichen Regelungen Ihre beabsichtigten Ziele erreicht werden können, klären wir mit Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Bei einer Veränderung der Verhältnisse überprüfen wir für Sie die bestehende Regelung und beraten Sie gerne.

Die Bestimmung über das eigene Vermögen im Todesfall ist Gegenstand eines Testaments. Ein Testament kann eigenhändig verfasst oder beurkundet werden. Für die eigenhändige Verfassung arbeiten wir für Sie gerne juristisch korrekte Formulierungen der testamentarischen Regelungen aus. Für die Erstellung und Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügungen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Sie wollen nicht, dass im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, im Kanton Aargau das Familiengericht) darüber entscheidet, ob Ihr Haus verkauft wird oder in welchem Pflegeheim Sie untergebracht werden. Um dies zu verhindern, können Sie in einem Vorsorgeauftrag eine oder mehrere Ihnen nachstehende Person/en mit der Personensorge, Vermögenssorge und/oder der Vertretung im Rechtsverkehr beauftragen. Der Vorsorgeauftrag kann wie das Testament eigenhändig errichtet oder beurkundet werden. In Ergänzung zum Vorsorgeauftrag ist in vielen Fällen die Ausstellung einer Patientenverfügung (auch Patientenvollmacht) und/oder einer Generalvollmacht sinnvoll. Gerne beraten wir Sie bei der Frage, wer als beauftragte Person eingesetzt wird, welche Aufgaben diese Person übernimmt und ob neben dem Vorsorgeauftrag weitere Massnahmen sinnvoll sind.

Sie haben ein Geschäft und möchten dieses noch zu Lebzeiten auf ein oder mehrere Nachkommen oder eine Drittperson übertragen. Sie möchten den Generationenwechsel rechtzeitig und umsichtig einleiten. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche komplexe vertragsrechtliche, familien- und erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen. Für die Ausarbeitung eines Konzepts für eine ausgewogene und individuelle Nachfolgeregelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ist absehbar, dass Ihre Erbinnen und Erben sich nach Ihrem Tod über die Aufteilung des Erbes streiten oder dass sie mit der Nachlassabwicklung überfordert sein werden, ist die Einsetzung eines Willensvollstreckers sinnvoll. Der Willensvollstrecker setzt Ihre Anordnungen um, bereitet den Nachlass für die Aufteilung vor und vollzieht die Erbteilung. Als neutrale Vermittler, erfahren in der Abwicklung von Nachlässen, stehen wir Ihnen bzw. Ihren Erbinnen und Erben gerne zur Verfügung.

Ist keine Willensvollstreckung eingesetzt? Haben Sie aber als Erbe für die Abwicklung des Nachlasses keine Zeit? Fehlt Ihnen das Know-How für die effiziente und kompetente Durchführung dieses Prozesses? Wir wickeln für Sie den ganzen Nachlass ab oder unterstützen Sie in Teilbereichen wie beispielsweise der Ausarbeitung eines Erbteilungsvertrages, der Bestandesaufnahme über den Nachlass, die Abklärung der Erbfolge oder der Übertragung von Grundstücken (mit Grundbucheintrag).

Beglaubigung von Unterschriften

Für eine Beglaubigung der Unterschrift ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Die Beglaubigung kostet CHF 20.00 plus MwSt pro Unterschrift, was direkt in bar zu begleichen ist. Eine Rechnungsstellung wird zusätzlich verrechnet. Das Erstellen von Vollmachten oder sonstigen Erklärungen wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Für das Erstellen von Kopie-Beglaubigungen benötigt die Urkundsperson das zu beglaubigende Dokument im Original. Die Beglaubigung kostet für die erste Seite CHF 10.00 und für jede weitere Seite CHF 5.00 plus MWSt, was direkt in bar zu begleichen ist. Eine Rechnungsstellung wird zusätzlich verrechnet.

Veranstaltungen

«Erfolgreich sein und erfolgreich bleiben, Familienwerte schützen und den Unternehmenswert pflegen, begeistern und motivieren, sich um die Zukunft sorgen – vorsorgen! Voser Rechtsanwälte und PricewaterhouseCoopers haben am 25. Mai 2023 gemeinsam eine Veranstaltung zum Thema «Erfolgreiche Zukunft von Familienunternehmen» durchgeführt und haben Einblick in verschiedene Themen von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien gegeben.

Gerne stellen wir Ihnen die Präsentation der Veranstaltung zur Verfügung:

Gesamtpräsentation – Final 25.05.2023 (2386829)

Notariat

Fragen rund um Schenkungen

05 – 03/2024

Schenkungen sind seit jeher ein bedeutsames Instrument, um Vermögen zu übertragen. Sie sind ein Akt der Grosszügigkeit und hängen oft eng mit menschlichen Beziehungen zusammen. 

LEXPRESS Neues Aktienrecht ab 1. Januar 2023

Nr. 87 – 10/2022

Neues Aktienrecht ab 1.Januar 2023: Besteht Handlungsbedarf?

Das Notariatsteam von Voser Rechtsanwälte…

LEXPRESS Einfluss von Grundstückschenkungen auf Ergänzungsleistungen

Nr. 83 – 10/2021

Einfluss von Grundstückschenkungen auf Ergänzungsleistungen

Weiter finden Sei in dieser Ausgabe Informationen zu unserer Kanzlei:

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