Kanzlei
Kanzlei
Recht tun. Unser Anspruch. Jeden Tag.
Wir sind hauptsächlich in der Deutschschweiz tätig. Unsere Klienten sind kleinere und mittelgrosse Unternehmen aller Branchen, Privatpersonen sowie die öffentliche Hand (Gemeinden, Kantone). Wir arbeiten in einem breiten Netzwerk mit anderen Beratern zusammen (Treuhandunternehmen, Marken- und Patentanwälte, Architekten, Ingenieure etc.)
Wir sind uns gewohnt, unsere Dienstleistungen lösungsorientiert und zielgerichtet mit hoher Qualität und Effizienz zu erbringen. Die Basis unseres Erfolgs sind das Fachwissen und die Erfahrung unsere Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Steuerexpertinnen und Steuerexperten sowie unser Assistenzteam. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten arbeiten interdisziplinär in allen Fachbereichen zusammen, um unseren Mandantinnen und Mandanten aus allen Branchen einen fachübergreifenden und umfassenden Service zu bieten.
Unsere Fachbereiche




Aktuelles von uns
In dankbarer Erinnerung an Dr. iur. Peter Voser
Am 9. Juli 2026 ist unser Seniorpartner Dr. iur. Peter Voser, Fürsprecher und Notar, nach einem langen und reich erfüllten Leben im Alter von 103 Jahren verstorben. Mit ihm verlieren wir eine Persönlichkeit, die Voser Rechtsanwälte über viele Jahr zehnte geprägt hat – als hervorragender Jurist, weitsichtiger Unternehmer, engagierter Bürger und vor allem als Mensch.
Einführung des zentralen Transparenzregisters
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen («TJPG») soll die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz gestärkt werden.
Neuerungen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen: Übersicht über die aktuelle Revision des Raumplanungs-rechts (zweite Etappe RPG)
Am 1. Januar 2026 sind umfassende Änderungen des Raumplanungsgesetzes und der Raumplanungsverordnung in Kraft
getreten, die sogenannte zweite Etappe der RPG Revision (auch «RPG 2» genannt). Ein grosser Teil der neuen Bestimmungen wurde am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt, weitere Bestimmungen werden am 1. Juli 2026 folgen.
Gebühren im Baubewilligungsverfahren
Immer wieder sind Bauherrschaften mit (aus ihrer Sicht) überhöhten Gebühren konfrontiert – sei es, weil die Gemeinde für die Behandlung des Baugesuchs eine externe Bauverwaltung und / oder eine externe Fachstelle beigezogen hat, oder weil die Gemeinde zufolge eines Beweisantrags eines Einwenders ein Fachgutachten eingeholt hat.
Die Eigentumsformen – Merkmale und Unterschiede
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie legt der Käufer das Eigentumsverhältnis fest. Kauft er alleine, scheint auf den
ersten Blick alles einfach zu sein. Er wird Alleineigentümer. Was sind die güter- und erbrechtlichen Auswirkungen? Ist das langfristig die richtige Form?
Nachfolgend werden die Eigenheiten, die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eigentumsformen beschrieben.
Neues Recht: Baumängel und Bauhandwerkerpfandrecht
Am 1. Januar 2026 tritt die partielle Revision des kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechts in Kraft. Mit dieser Revision im Obligationenrecht wird die Stellung der Bauherren und Immobilienkäufer bei Baumängeln verbessert. Gleichzeitig tritt eine geringfügige, aber bedeutende Änderung zum Bauhandwerkerpfandrecht im Zivilgesetzbuch in Kraft.