LEXpress Sind Anwaltskosten steuerlich abziehbar?

Liebe Leserinnen und Leser

Seit über 20 Jahren präsentiert unser LEXpress neben Neuigkeiten aus der Kanzlei Informationen zu Rechtsfragen aus unseren Fachbereichen. Wir freuen uns sehr über den grossen Zuspruch und die vielen positiven Rückmeldungen, aber auch über Ihre Anregungen z.B. zu relevanten Themen. Sie können uns daher gern auf info@voser.ch schreiben, wenn es rechtliche Fragestellungen gibt, die Sie interessieren würden.

Die Newsletter der letzten Jahre finden Sie übrigens auch auf unserer Website voser.ch. Diese verfügt wie
der LEXpress seit einigen Monaten über ein neues Erscheinungsbild. Wir laden Sie ein, auf unserer Website ein wenig zu surfen; es lohnt sich. Mit der Suchfunktion können Sie bequem nach Schlagwörtern
filtern und passende Fachbeiträge finden.

Neu bei Voser Rechtsanwälte: Severin Egloff

Severin Egloff verstärkt seit Anfang Oktober 2023 das Notariatsteam und absolviert bei Voser Rechtsanwälte KlG das zur Ausbildung zum Notar erforderliche Praktikum.

Nach dem Abschluss der Kantonsschule Wettingen studierte Severin Egloff an der Universität Zürich Rechtswissenschaften, es folgten Praktika bei einer grösseren Wirtschaftskanzlei in Zürich sowie dem Bezirksgericht Baden. Im Jahr 2022 erwarb er das Anwaltspatent des Kantons Aargau. Anschliessend arbeitete er als Rechtsanwalt in einer auf Start-up-Unternehmen spezialisierten Anwaltskanzlei in Zürich, bei der er sich schwergewichtig mit Venture-Capital-Transaktionen sowie gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen auseinandersetzte.

Severin Egloff unterstützt Klienten in sämtlichen notariellen Belangen. Eine präzise, aber gleichwohl verständliche und bedarfsgerechte Beratung ist ihm ein besonderes Anliegen. Sein Interesse an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie seine Freude am exakten Arbeiten helfen ihm dabei genauso wie sein Verständnis für die – auch im Bereich der juristischen Dienstleistungen – fortschreitende Digitalisierung. Neben dem Notariatspraktikum unterstützt Severin Egloff als Rechtsanwalt auch unser Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtsteam.

In Wettingen aufgewachsen und wohnhaft, hat Severin Egloff einen starken Bezug zur Region. Diesen verdankt er auch seinem Hobby, dem Geräteturnen. Mit dem Turnverein Wettingen konnte
er als Turner und Leiter mehrere Schweizermeistertitel gewinnen und durfte an verschiedenen Shows im In- und Ausland auftreten. Severin Egloff ist Vorstandsmitglied des Turnvereins Wettingen und
setzt sich aktiv für den Turnsport im Kanton Aargau ein. Trifft man ihn nicht in der Turnhalle an, geniesst er neben dem Vereinsleben gerne auch eine Ausfahrt mit seinem Renn- oder Motorrad.

Wir heissen Severin Egloff in unserem Team herzlich willkommen!

RECHT ZUM SCHMUNZELN
Herr Meier bekommt nach dem Einreichen der Steuererklärung ein Schreiben der Steuerbehörden mit dieser Mitteilung: «Wir vermissen die Einkünfte Ihrer Frau!»
Herr Meier antwortet: «Ich auch!»

Sind Anwaltskosten steuerlich abziehbar?

Unsere Klienten möchten nicht selten wissen, ob unsere Honorarrechnung steuerlich abziehbar ist. Diese Frage ist differenziert zu beantworten:

Gewinnsteuern
Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) können die Anwaltskosten, die ihnen im Zusammenhang mit ihren geschäftlichen Tätigkeiten entstehen, in den Jahresrechnungen als Aufwand verbuchen und so von ihrem steuerbaren Gewinn in Abzug bringen. Das gilt für die Kosten der Rechtsberatung, der Vertretung in gerichtlichen Verfahren und der Steuerberatung.

Selbstständigerwerbende
Auch Selbstständigerwerbende können Anwaltskosten als Geschäftsaufwand verbuchen und steuerwirksam geltend machen, soweit sie geschäftsmässig begründet sind. Nicht abziehen können sie die Kosten der privaten Steuerberatung inkl. der Kosten für das Erstellen der privaten Steuererklärung.

Übrige Steuerpflichtige
Komplizierter ist die Situation bei den steuerpflichtigen Personen, die kein eigenes Geschäft betreiben.

Die Steuergesetze sehen keinen allgemeinen Abzug von Anwaltskosten vor. Die Anwaltskosten sind deshalb nur dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Erzielung oder Durchsetzung von steuerbaren Einkünfte entstanden sind. Sie können als sog. Gewinnungskosten in Abzug gebracht werden.

Arbeitnehmende können die zur Durchsetzung ihrer Lohnansprüche entstandenen Anwaltskosten abziehen. Weil die allgemeinen Berufskosten in der Steuererklärung in der Regel pauschal geltend gemacht werden, greift dieser Abzug nur, wenn das Total der effektiven Berufskosten höher ist als die
Pauschale.

Anwaltskosten können unter Umständen auch als Liegenschaftsunterhalt abziehbar sein. Dies insbesondere dann, wenn sie der Erhaltung des Wertes einer Liegenschaft oder der Abwendung ihrer Entwertung dienen. Das gilt z.B. für die Kosten der Rechtsmittel gegen eine wertmindernde Baute
auf dem Nachbargrundstück, für Verfahren zur Einhaltung der Grenzabstände oder der Ausnutzungsziffer durch den Nachbarn. Abziehbar sind auch die Anwaltskosten zur Durchsetzung von Mieterträgen. Bei der Einkommenssteuer nicht abziehbar sind hingegen die Kosten für die rechtliche Verbesserung eines Grundstückes, wie Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Erschliessung oder Einzonung von Grundstücken. Sie stellen Anlagekosten dar und können erst beim Verkauf bei der Erhebung der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden.

Stehen Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Einforderung von Vermögenserträgen wie Darlehenszinsen, können sie als Vermögensverwaltungskosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Anwaltskosten, die keinen Zusammenhang mit der Erzielung von steuerbaren Einkünften haben, gelten steuerlich als Kosten der privaten Lebenshaltung bzw. des privaten Konsums. Sie können nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das gilt z.B. für die Kosten einer Strafverteidigung oder der
Beratung und Vertretung in einem Erbschaftsprozess. Nicht abziehbar sind auch die Anwaltskosten, die bei einer Trennung oder Scheidung anfallen. Das hat das Bundesgericht unlängst auch für die Kosten entschieden, die im Zusammenhang mit strittigen Unterhaltsbeiträgen entstanden sind. Ebenfalls
nicht in Abzug gebracht werden können die Kosten für die private Steuerberatung.

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