LEXPRESS Neues Unterhaltsrecht

Liebe Leserschaft

Thierry Burkart ist es als Parteipräsident der FDP.Die Liberalen und Ständerat zeitlich nicht mehr möglich, als Anwalt für unsere Kanzlei tätig zu sein. Wir danken ihm bestens für die langjährige wertvolle Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Unser Notariatsteam wird neu von Sara López Pérez und Andrea Burri verstärkt. Als Anwaltsassistentinnen konnten wir Vanessa Eichenberger und Delia Rosano gewinnen. Zudem hat Rebecca Meier ihr Praktikum als Kauffrau bei uns begonnen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Rosa Gallo und Giuseppe Olivito gratulieren wir herzlich zur Geburt ihrer Tochter Elisa Noelia.

Jacqueline und Malte Alf durften ihre Tochter Clara willkommen heissen. Wir gratulieren ihnen herzlich.

Neue Verantwortung für Jasmine Heusser als Kanzleimanagerin

Wer kennt sie nicht, die fröhliche Stimme und die aufgestellte Art von Jasmine Heusser, unserer Leiterin Sekretariat, sei es am Telefon oder sei es am Empfang.

Jasmine Heusser ist sage und schreibe seit 1989 bei uns. Heute ist sie hauptsächlich für die Gesamtleitung des Sekretariates zuständig. Sie hat sich in diesen Jahren auch immer wieder weitergebildet und verfügt über Abschlüsse als Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis und als Personalassistentin. Jasmine Heusser ist verheiratet und wohnt mit ihrem Mann in Habsburg. In ihrer Freizeit treibt sie viel Sport. Sie kocht leidenschaftlich gerne, liest spannende Bücher und verbringt gerne Zeit mit ihrer Familie und mit Freunden.

Im Zuge der steten Vergrösserung unserer Kanzlei ist der Aufgabenbereich von Jasmine Heusser in den letzten Jahren stark gewachsen. So hatten wir allein im Jahr 2021 mit Ein- und Austritten von Lernenden, Assistenten, Praktikanten und Anwälten insgesamt 27 Personalmutationen. Dieses enorme Pensum ist in dieser Form durch Jasmine Heusser, die zusätzlich – ebenfalls seit über 30 Jahren – die persönliche Assistentin von Philip Funk ist, schlicht nicht mehr zu bewältigen. Jasmine Heusser wird deshalb ab März 2022 den gesamten Personalbereich an die neu gewählte Leiterin Sekretariat und HR-Fachperson Cornelia Gasser abgeben. Wir stellen Ihnen Cornelia Gasser gerne in einem nächsten LEXpress vor.

Jasmine Heusser übernimmt neu die Position als Kanzleimanagerin. In dieser Funktion wird sie für die Leitung des administrativen Tagesgeschäfts unseres Unternehmens und für Projektleitungen verantwortlich sein. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist Jasmine Heusser für diese Funktion geradezu prädestiniert. Sie weiss, wie unsere Kanzlei funktioniert und sie weiss auch, was es braucht, damit dies so bleibt.

Wir haben mit dieser neuen Aufgabenteilung eine Lösung gefunden, welche den Kompetenzen und der beruflichen Erfahrung von Jasmine Heusser gerecht und die ihr eine verdiente zeitliche Entlastung bringen wird. Wir freuen uns, wenn Jasmine Heusser noch lange bei uns bleibt und danken ihr an dieser Stelle herzlich für ihren ganz ausserordentlichen Einsatz zu Gunsten unserer Kanzlei.

Angeklagter: «Also Herr Richter, Ihnen kann man es aber auch nie recht machen! Breche ich ein, werde ich verurteilt, breche ich aus, werde ich auch verurteilt!»

Neues Unterhaltsrecht

Das Bundesgericht hat in den vergangenen Monaten umstrittene Fragen zu den Unterhaltsansprüchen von Ehegatten und Kindern nach einer Trennung und Scheidung geklärt und grundlegende Praxisänderungen vorgenommen.

Berechnungsmethode

Bisher war es den kantonalen Gerichten überlassen, nach welcher Methode sie die Unterhaltsbeiträge berechnen. Es bestand daher eine kantonal unterschiedliche Praxis. Künftig ist grundsätzlich die sog. zweistufige Methode mit Überschussverteilung anwendbar. Danach werden die Einkünfte aller Familienmitglieder ihrem Bedarf gegenübergestellt und ein Überschuss nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Auch für die Berechnung des Bedarfs macht das Bundesgericht Vorgaben. Bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen wird der Unterhalt anhand aller Kosten der bisherigen Lebenshaltung berechnet (sog. einstufige Methode).

Lebensprägende Ehe

Ist eine Ehe nicht lebensprägend, besteht in der Regel kein Unterhaltsanspruch des Ehegatten. Bei der Auflösung einer lebensprägenden Ehe haben grundsätzlich beide Ehegatten Anspruch darauf, den zuletzt gemeinsam gelebten Lebensstandard fortzuführen. Eine Lebensprägung wurde bisher vermutet bei gemeinsamen Kindern oder einer Ehedauer von mehr als zehn Jahren. Neu ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Ehe lebensprägend ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte aufgrund des gemeinsamen Lebensplanes seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat und deshalb keine Einkünfte erzielen kann, um für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen.

Eigenversorgung

Vom unterhaltsberechtigten Ehegatten wird verlangt, dass er nach der Trennung oder Scheidung eine wirtschaftliche Eigenständigkeit und eigene Erwerbseinkünfte anstrebt. Das Bundesgericht betont diesen Grundsatz der Eigenversorgung in jüngeren Urteilen stärker. Dabei hat es die folgenden Anpassungen seiner Praxis vorgenommen:

Wenn die Ehefrau hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständig ist, wird von ihr erwartet, dass sie ab Beginn der obligatorischen Schulzeit des jüngsten Kindes mit einem Pensum von 50 % erwerbstätig ist, ab seinem Eintritt in die Sekundarstufe I mit einem Pensum von 80 % und ab seinem 16. Geburtstag mit einem Pensum von 100 % (sog. Schulstufenmodell).

Bisher galt es als nicht zumutbar, dass eine lange nicht erwerbstätige Ehefrau nach Vollendung des 45. Altersjahres wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Diese sog. 45-Regel wurde aufgehoben. Künftig ist aufgrund der konkreten Verhältnisse zu beurteilen, ob eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist.

Rangfolge

Das Bundesgericht hat geklärt, welche Rangfolge für die Unterhaltsansprüche gilt, wenn die Einkünfte der unterhaltspflichtigen Person nicht ausreichen, um allen Pflichten nachzukommen.

Anwendung

Die neuen Grundsätze gelten für alle hängigen Verfahren. Jedoch geben sie für sich keinen Anspruch auf die Abänderung bestehender Urteile.

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