LEXPRESS Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Liebe Leserschaft

Wir gratulieren unserer Lernenden Lilian Hürlimann herzlich zur erfolgreich bestandenen Lehrabschlussprüfung. Wir freuen uns sehr, dass Lilian Hürlimann uns als Notariats­assistentin erhalten bleibt und unser Team weiterhin tatkräftig unterstützen wird. Zusätzlich begrüssen wir mit Käthi Meier, Hausen, ein weiteres Mitglied im Notariatsteam.

Als neue Lernende begrüssen wir Sophie Meier, Würenlos, im 1. Lehrjahr und Simona Savoia, Villmergen, im 2. Lehrjahr. Wir wünschen den beiden spannende Lehrjahre.

Und schliesslich gratulieren wir Lukas Breunig-Hollinger und seiner Frau Jeanine Breunig-Hollinger herzlich zur Geburt ihres zweiten Sohnes Maël Olivier.

Neu bei Voser Rechtsanwälte: Tanja Schmid

Wir freuen uns, Sie über die Verstärkung unseres Anwalts- und Notariatsteams orientieren zu dürfen:

Vor Kurzem ist Tanja Schmid, 31-jährig, aufgewachsen und wohnhaft in Lengnau AG, bei uns eingetreten. Nachdem sie die Kantonsschule Baden abgeschlossen hatte, studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Zürich. Im Anschluss daran absolvierte sie das Rechtsanwaltspraktikum bei Voser Rechtsanwälte KlG und erwarb im Juli 2019 das Anwaltspatent im Kanton Aargau.

Nach weiteren ­Praktika beim Grundbuchamt Baden und bei einer anderen Anwalts- und Notariatskanzlei in Baden bestand sie im Juni 2021 die Notariats­prüfung im Kanton Aargau.

Tanja Schmid kehrt zu Voser Rechtsanwälte KlG als Rechtsanwältin und Notarin zurück. Sie wird vorwiegend ­notarielle Geschäfte abwickeln und im Bereich des Gesellschaftsrechts, Sachenrechts sowie Ehe- und Erbrechts tätig sein.

In ihrer Freizeit ist Tanja ­Schmid vielseitig interessiert: Seit früher Kindheit singt sie und spielt sie Klavier. Musik ist bis heute ihre grosse Leidenschaft. Als Sänge­rin umrahmt sie mit ihrer Band Veranstaltungen aller Art, von Hochzeiten, Geburtstagsfesten bis hin zu Gesellschafts­anlässen. Auch sportliche Aktivitäten sind ­Tanja ­Schmid wichtig. Als Geräte­turnerin gewann sie in jungen Jahren mit dem SVL Sport­verein Lengnau zahlreiche ­Wettkämpfe, so auch die Schweizermeisterschaften. Heute trifft man Tanja Schmid beim Joggen, Schwimmen, Wandern und insbesondere auf dem Tennisplatz an. Zudem besucht sie als Zuschauerin regel­mässig die Handballspiele ihres Lebenspartners beim STV Baden.

Tanja Schmid beteiligt sich am gesellschaftlichen Leben und geniesst es, mit Familie und Freunden gesellige Abende zu verbringen. Sie ist an den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen interessiert und freut sich, für Voser Rechtsanwälte KlG tätig zu sein und die Klienten zielgerichtet beraten und unterstützen zu dürfen.

Wir heissen Tanja Schmid in unserem Team herzlich willkommen!

Zwei Gangster brechen in eine Kanzlei ein. Die Anwälte leisten jedoch erbitterten Widerstand und schlagen die Einbrecher in die Flucht. «Na toll», sagt der eine, «wir haben gerade mal 50 Franken.» «Ich habe dich gewarnt, dass wir uns mit denen nicht anlegen sollten», entgegnet sein Kumpane, «bevor wir eingestiegen sind, hatten wir 200.»

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel bzw. Vermögenswerte. Sie sind – wirtschaftlich betrachtet – vergleichbar mit einem Kontoguthaben. Indes besteht kein Anrecht auf Barauszahlung in einer traditionellen Währung. Aktuell existieren über 1000 Kryptowährungen (kurz «Kryptos»), und es kommen laufend neue hinzu. Anfangs August 2021 lag die globale Marktkapitalisierung der Kryptos bei CHF 1,4 Billionen (für tagesaktuelle Kurse vgl. https://coinmarketcap.com). Nach ihrem Börsenwert bemessen sind die wichtigsten Kryptos Bitcoin (CHF 690 Mrd.), Ethereum (CHF 280 Mrd.) und Tether (CHF 57 Mrd.). Die Kurse sind extrem volatil. Über den Nutzen und den «Wert» von Kryptos gehen die Ansichten weit auseinander.

Kryptowährungen sind in der Praxis so relevant geworden, dass die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) aufgrund von aufkommenden steuerrechtlichen Fragen ein Arbeitspapier verfasst hat. Die ESTV handelt darin nebst den sogenannten Native-Token (zu denen die Kryptos zählen) auch andere digitale Wertrechte ab, wie die Asset-backed-Token und die Utility-Token.

Vorliegend interessieren nur die wesentlichen Spielregeln zu den Kryptos, welche durch die kantonalen Steuerbehörden übernommen worden sind.

Vermögenssteuer

Kryptowährungen unterliegen zum Jahresendkurs der Vermögenssteuer. Für Bitcoin ermittelt die ESTV einen «offiziellen» Kurswert als Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen. Wo die ESTV keinen solchen festlegt, ist der Jahres­endkurs derjenigen Handelsplattform einzutragen, über welche die Kaufs- und Verkaufstransaktionen ausgeführt wurden. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist der ursprüngliche Kaufpreis in Franken zu deklarieren. Der Jahresendbestand an Kryptos kann mit einem Ausdruck des «Wallet», also der digitalen Brief­tasche, belegt werden.

Einkommenssteuer

Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei, Kapitalverluste sind steuer­lich unbeachtlich. Dieser Grundsatz gilt auch für Veräusserungsgewinne bzw. -verluste von Kryptowährungen. Gehören diese indes zum Geschäftsvermögen, gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen über die selbständige Erwerbs­tätigkeit. Dies gilt insbesondere für den gewerbsmässigen Handel mit Kryptos. Zu beachten ist dabei, dass Steuerbehörden für die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung die Praxis zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel (vgl. ­hierzu das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012) analog anwenden. Mit dem steuer­freien Kapitalgewinn ist es daher sehr schnell vorbei, wenn jemand regelmässig Kryptos kauft und verkauft. Ebenfalls zu steuerbarem (und der AHV unterliegendem) Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit führt das Schürfen (sog. Mining) von Kryptos durch Zurverfügungstellung von Rechenleistung gegen Entgelt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner