LEXPRESS Pflichtteile werden kleiner

Anpassungsbedarf beim bestehenden Erbvertrag oder Testament

Liebe Leserschaft

Neben Dominik Greder, den wir Ihnen in dieser Ausgabe des LEXpress vorstellen, begrüssen wir zwei weitere neue Gesichter:

Daniela Huwiler, Boswil, ersetzt als Mitarbeiterin Kanzlei Jeanette Schwendener, die uns nach über 12 Jahren in die wohlverdiente Pensionierung verlässt. Wir wünschen Jeanette Schwendener alles Gute und danken ihr herzlich für ihre langjährigen wertvollen Dienste.

Zusätzliche Unterstützung erhalten wir neu von Barbara Funk, Wettingen.

Wir begrüssen Daniela Huwiler und Barbara Funk herzlich im Team und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Neu bei Voser Rechtsanwälte: Dominik Greder

Dominik Greder ist am Rohrdorferberg aufgewachsen und hat einen starken Bezug zur Region Baden Wettingen. Aus diesem Grund setzt er sich seit 2017 im Kernstab des Regio­nalen Führungsorgans Wettingen-Limmattal für den Bevölkerungsschutz der Region ein. Er absolvierte zuerst in Wettingen eine Berufslehre als Multimediaelektroniker mit berufsbegleitender technischer Berufsmaturität und anschliessender «Passerelle». Danach studierte er an der Universität Zürich Rechtswissenschaften, arbeitete bei einem Bezirksgericht im Kanton Aargau sowie einer Anwaltskanzlei in Lenzburg und erwarb das Anwaltspatent des Kantons Aargau.

Als Anwalt arbeitet ­­Dominik Greder im Baurechts­team und ist schwergewichtig sowohl im öffentlichen als auch im priva­ten Baurecht tätig. Durch die Kombination aus juristischer und technischer Ausbildung verfügt Dominik Greder über ein grosses Interesse an technischen Zusammenhängen im rechtlichen Kontext. Neben dem Baurecht interessiert sich Dominik Greder auch für ­andere Rechtsgebiete, die einen Bezug zur Technik haben, insbesondere aus den Bereichen Elektronik, ­Informationstechnologie und ­Life-Sciences. Nebenberuflich unterrichtet Dominik Greder Recht an einer höheren Fach­schule für Technik.

Seine Freizeit verbringt Dominik Greder als Rennradfahrer meistens auf dem Velo in den nahen Jurahügeln des Fricktals. Neben dem modernen Carbon-Rennrad fährt er auch zwei alte Stahlrennräder aus den 1980er-Jahren sowie ein Ordonnanzrad 05, Jahrgang 1957. Ist er nicht mit dem Rennrad unterwegs, verbringt er gerne Zeit in den Bergen, im Sommer meistens mit den Wanderschuhen, im Winter mit den Skis oder den Schneeschuhen.

Wir gehören zu den Top-Kanzleien der Schweiz

Das Schweizer Wirtschaftsmagazin BILANZ listet unsere Kanzlei in seiner jährlichen Erhebung 2021 unter den besten Anwaltskanzleien der Schweiz. Namentlich im Rechtsgebiet «Bau- und Planungsrecht» gehört Voser ­Rechtsanwälte laut BILANZ schweizweit zu den Top-25-Kanzleien. Die Auswertung basiert auf über 25’500 Empfehlungen von führenden Anwälten, Mandanten und den Rechtsabteilungen der grossen Schweizer Unternehmen. Dieses Ergebnis freut uns sehr.

«Glauben Sie mir, Herr Richter, ich bin unschuldig!» – «Ja, ja, das sagen alle.» – «Sehen Sie! Wenn es alle sagen, muss es ja stimmen!»

Pflichtteile werden kleiner – Anpassungsbedarf beim bestehenden Erbvertrag oder Testament

Im Rahmen der Revision des Erbrechts werden die Pflichtteile reduziert. Der Pflichtteil der Eltern fällt ganz weg. Der Pflichtteil der Nachkommen wird von drei Vierteln des gesetzlichen Erbanteils auf die Hälfte reduziert.

Bei Ehepaaren mit Nachkommen reduziert sich der Pflichtteil der Nachkommen somit von drei Achteln auf einen Viertel. Dem überlebenden Ehegatten können neu drei Viertel anstelle der bisherigen fünf Achtel zugewendet werden.

Bei Ehepaaren ohne Nachkommen und bei Konkubinatspaaren ohne Nachkommen kann dem Überlebenden neu der gesamte Nachlass zugewendet werden. Bisher mussten Verheiratete einen Pflichtteil der Eltern von einem Achtel und Konkubinatspaare einen Pflichtteil der Eltern von der Hälfte berücksichtigen.

Eine Änderung erfährt im Rahmen der Erbrechtsrevision auch Art. 473 ZGB. Gemäss dieser Bestimmung kann dem überlebenden Ehegatten, sofern nur gemeinsame Nachkommen vorhanden sind, die Nutzniessung am Erbanteil der Nachkommen eingeräumt werden. Bisher konnte dem überlebenden Ehegatten zusätzlich zur Nutzniessung ein Viertel des Nachlasses zu Eigentum zugewendet werden. Neu kann die Hälfte des Nachlasses zu Eigentum zugewendet werden.

In zahlreichen Erbverträgen oder Testamenten sind Formulierungen zu finden, in welchen einzelne Erben auf den Pflichtteil gesetzt werden und gleichzeitig die Höhe der Pflichtteile bzw. der verfügbaren Quoten im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Errichtung des Testaments in Zahlen ausgewiesen wird. Derartige Formulierungen werden nach dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts zu Problemen bei der Auslegung führen, da sie widersprüchlich sind. Es können Streitigkeiten darüber entstehen, was der Wille der Erblasser war. Wollte der Erblasser die Erbanteile der pflichtteilsgeschützten Erben auf das absolute mögliche Minimum reduzieren, oder wollte er die mittels Zahlen ausgewiesene Erbquote zuweisen? Um derartige Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihre bestehenden erbrechtlichen Dokumente daraufhin zu überprüfen, ob ­Quoten in Zahlen aufgeführt sind, und wenn ja, ob der konkrete Inhalt Ihrer Dokumente noch immer Ihrem tatsächlichen Willen entspricht. Je nachdem ist die Anpassung des Testaments oder des Erbvertrages angezeigt.

Wir unterstützen Sie dabei ­gerne. Die Revision tritt voraussichtlich anfangs 2023 in Kraft. Die Anpassungen sollten spätestens bis dann umgesetzt sein.

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