LEXPRESS Besteuerung von Kapitalleistungen

Liebe Leserschaft

Im letzten LEXpress haben wir Samira Deger-Merlini als neue Notariatsassistentin vorgestellt. Nun dürfen wir ihr bereits zur Hochzeit mit ihrem Partner Levin Deger gratulieren. Wir wünschen dem Paar alles Gute!

Unser Notariatsteam hat Anfang Oktober weitere Verstärkung erhalten: Wir begrüssen Regula Zimmermann ganz herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Verabschieden mussten wir uns leider von Rechtsanwalt Christian Munz, der sich beruflich neu orientiert und unsere Kanzlei per Ende September verlassen hat. Wir danken ihm für seinen langjährigen Einsatz und wünschen ihm beruflich und privat nur das Beste.

VOSER RECHTSANWÄLTE bildet seit Jahrzehnten Lernende aus

Das Assistenzteam ist eine wichtige Stütze unserer Kanzlei. Qualifizierte Mitarbeitende zu finden, ist indes nicht immer einfach. Wir haben aus der Not eine Tugend gemacht und bilden seit Jahrzehnten Lernende aus.

Unsere Kanzlei bietet drei Ausbildungsplätze für die kaufmännische Ausbildung in der Branche «Notariate Schweiz» an. Während ihrer dreijährigen Lehrzeit lernen die Auszubildenden die Grundlagen der Tätigkeit in einer Notariats­kanzlei. In Zusammenarbeit mit dem ­gesamten Notariatsteam führt unsere Berufsbildnerin ­Samira Deger-Merlini die Lernenden ­schrittweise in die Gebiete Sachenrecht, Gesellschaftsrecht sowie Ehe- und Erbrecht ein. Neben dem Berufsschulunterricht besuchen die Lernenden zweimal jährlich einen überbetrieblichen Kurs (ÜK), in welchem branchenspezifische Themen vertieft werden.

Wir haben unsere Lernenden gefragt, was ihnen in der Lehre am besten gefällt. Hier ihre Antworten:

Julia Geiser, 2004, Baden-Rütihof, 1. Lehrjahr

«Wenn man Hilfe braucht, wird die einem sofort angeboten. Die Arbeit ist sehr vielfältig und man lernt immer wieder etwas Neues dazu.»

Ariane Rüegg, 2003, Watt, 2. Lehrjahr

«Mir gefällt, dass das ganze Team sehr hilfsbereit ist und bei jeder Frage immer zur Verfügung steht.»

Lilian Hürlimann, 2002, Riniken, 3. Lehrjahr

«In meiner Ausbildung lerne ich viel Wichtiges für mein Leben und auch vieles, was mir in der Schule hilft. Ich habe einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsalltag und sehe jeden Tag etwas Neues.»

Fragt der Anwalt seinen Mandanten: «Jetzt mal ehrlich: Haben Sie den Einbruch verübt?» Mandant: «Nein!» Anwalt: «Und wie wollen Sie mich dann bezahlen?»

Besteuerung von Kapitalleistungen

Ordentliche Einzahlungen und Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, 2. ­Säule) werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Dasselbe gilt bis zu den Maximalbeträgen auch für die Einzahlungen in die Säule 3a (gebundene Vorsorge). Als Folge dieser Abzugsfähigkeit unter­liegen die Leistungen aus den Säulen 2 und 3a der Einkommenssteuer.

Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a werden privi­legiert besteuert. Auf ihnen werden separate ­Jahressteuern zu einem reduzierten Tarif erhoben. Das gilt unabhängig vom Grund der ­Kapitalauszahlung (Erreichen einer Altersgrenze, Vorbezug für Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Wegzug ins Ausland).

Mehrere Kapitalzahlungen (auch von Ehepartnern) in einem Kalenderjahr werden für die Besteuerung zusammengerechnet. Mit einer Staffelung bzw. Verteilung der Kapitalbezüge über mehrere Jahre kann die Progression gebrochen und die Steuerbelastung reduziert werden.

Die Steuerbelastung auf den Kapitalleistungen ist unterschiedlich hoch.

Beispiel: Kapitalleistung an eine verheiratete Person, ohne Kirchensteuern, von

Die Jahressteuern werden dort erhoben, wo die steuerpflichtige Person bei Fälligkeit der Kapitalleistung ihren steuerlichen Wohnsitz (Hauptsteuerdomizil) hat. Der steuerliche Wohnsitz befindet sich an dem Ort, an welchem die steuer­pflichtige Person sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält und wo ihr Lebensmittelpunkt ist. Hat sie Beziehungen zu mehreren Orten, ist anhand der gesamten Umstände zu bestimmen, zu welchem Ort diese enger sind. Das Hinterlegen der Schriften begründet für sich alleine keinen steuerlichen Wohnsitz.

Wer eine Kapitalleistung an einem steuergüns­tigeren Ort versteuern möchte, ist gut beraten, wenn er seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt rechtzeitig vor dem Kapitalbezug effektiv verlegt und beispielsweise die bisherige Wohnung aufgibt.

Befindet sich der Wohnsitz im Ausland, hat die Vorsorgeeinrichtung auf der Kapitalleistung in ihrem Sitzkanton Quellensteuern abzuliefern. Ihre Höhe ist kantonal unterschiedlich. Besteht ein Doppelbesteuerungs­abkommen, kann die Quellen­steuer zurückverlangt werden, wenn mit Belegen nachgewiesen wird, dass der Wohnsitzstaat Kenntnis hat von der Kapitalleistung.

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