Liebe Leserschaft
Unser Assistenzteam hat seit Jahresbeginn Verstärkung erhalten. Wir begrüssen Shalitha Schärer als Anwaltsassistentin in unserer Kanzlei ganz herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr.
Bereits im Dezember hat Patric Howald sein Anwaltspraktikum bei uns begonnen. Wir heissen auch ihn herzlich willkommen und freuen uns über seine Unterstützung.
Rechtsanwältin Anna Brauchli und Rechtsanwältin Lea Sturm haben sich beruflich neu orientiert und unsere Kanzlei Ende November bzw. Ende Dezember 2018 verlassen. Wir danken beiden für ihren Einsatz in unserer Kanzlei und wünschen ihnen für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.
Neu bei Voser Rechtsanwälte: Inka Tschudin und Myriam Schuler
Wir freuen uns, Ihnen die Verstärkung unseres Anwalts-Teams vorstellen zu dürfen:
Inka Tschudin, Rechtsanwältin
Inka Tschudin ist 35 Jahre alt, verheiratet und Mutter eines Sohnes. Inka Tschudin wuchs in Ulan Bator, Mongolei, auf. Nach dem Besuch einer deutsch-mongolischen Schule studierte sie die deutsche Sprache an der Universität für Geisteswissenschaften in Ulan Bator. Anschliessend studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
Ihre Rechtskenntnisse vertiefte Inka Tschudin bei Praktika im Rechtsdienst des Steueramtes des Kantons Aargau und am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Im Jahr 2018 erwarb sie das Anwaltspatent. Bei VOSER RECHTSANWÄLTE verstärkt sie den Fachbereich Bau- und Planungsrecht. Ferner können unsere Klienten von ihrer Fachkenntnis in weiteren Bereichen des öffentlichen Rechts profitieren. In der Freizeit widmet sich Inka Tschudin ihrer Familie, der -Freude an Architektur, dem Lesen und Kochen. Zudem reist sie gerne.
Myriam Schuler, Rechtsanwältin
Myriam Schuler ist 34-jährig, im Kanton Schwyz aufgewachsen und in Zürich wohnhaft. Nach dem Gymnasium in Schwyz studierte sie Rechtswissenschaften in Freiburg. Anschliessend absolvierte sie ein Praktikum beim -Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Danach folgten Praktika in einer Berner Anwaltskanzlei und am Regionalgericht Bern-Mittelland. Nach dem Erwerb des Anwaltspatents im Jahr 2015 nahm Myriam Schuler bei einer grossen Rechtsschutzversicherung ihre Berufs-tätigkeit auf. Dort war sie insbesondere für baurechtliche Angelegenheiten, wie etwa Baurekursverfahren und werkvertragliche Streitigkeiten, zuständig. Bei VOSER RECHTSANWÄLTE wird Myriam Schuler mit den erworbenen Kenntnissen das Baurechtsteam verstärken. In ihrer Freizeit findet Myriam Schuler einen Ausgleich mit Yoga und Jogging. Zudem kocht sie gerne, liest viel und malt hin und wieder.
Das ganze VOSER-Team heisst Inka Tschudin und Myriam Schuler herzlich willkommen und wünscht ihnen einen guten Start!
Der Scheidungsrichter: «Zeuge, waren Sie dabei, als der Streit der Eheleute begann?» «Jawohl, Herr Richter, ich war Trauzeuge!»
Besserer Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen seit dem 1. Januar 2019
Eine Betreibung kann schnell und einfach eingeleitet werden. Wer der Meinung ist, eine andere Person schulde ihm Geld, kann beim Betreibungsamt jederzeit ein Betreibungsbegehren stellen. Beweise für die geltend gemachte Schuld muss er keine erbringen. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht, sondern stellt der betriebenen Person einen Zahlungsbefehl zu.
Genauso schnell und einfach kann eine Betreibung aber auch wieder zum Stillstand gebracht werden. Die betriebene Person muss beim Betreibungsamt nur innert zehn Tagen einen sogenannten Rechtsvorschlag zur Bestreitung der Forderung erheben. Eine Weiterführung des Betreibungsverfahrens ist dann nur möglich, wenn die betreibende Person den Rechtsvorschlag mit Hilfe eines vollstreckbaren Gerichtsentscheids oder einer schriftlichen Schuldanerkennung vom Richter beseitigen lassen kann.
Auch die durch Rechtsvorschlag blockierten Betreibungen bleiben allerdings im Betreibungsregister eingetragen und für jede Person, welche ein Interesse glaubhaft macht, grundsätzlich während fünf Jahren ersichtlich. Ein Eintrag im Betreibungsregister ist deshalb regelmässig mit erheblichen Nachteilen verbunden, zum Beispiel bei der Suche nach einer Mietwohnung oder einer Arbeitsstelle. Die Möglichkeit, auf einfache Weise eine Betreibung anzuheben, birgt damit ein erhebliches Missbrauchspotential.
Seit dem 1. Januar 2019 bietet das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) nun einen effektiveren Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen. Die betriebene Person kann das Betreibungsamt nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls ersuchen, solche Betreibungen Dritten nicht mehr zur Kenntnis zu bringen. Dazu muss sie dem Betreibungsamt eine Pauschalgebühr von CHF 40.00 bezahlen und erklären, dass sie die Betreibung für ungerechtfertigt hält und dagegen Rechtsvorschlag erhoben hat.
Wenn daraufhin die betreibende Person nicht innert 20 Tagen nachweist, dass sie ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags gestellt oder eine gerichtliche Klage eingereicht hat, wird die Betreibung fortan Dritten nicht mehr zur Kenntnis gebracht. Dies kann sich allerdings wieder ändern, falls die betreibende Person den erforderlichen Nachweis später doch noch erbringt oder die Betreibung fortsetzt.