LEXPRESS Scheidung

Scheidung: Neue Bestimmungen zum Ausgleich der beruflichen Vorsorge (BVG)

Liebe Leserschaft

Unsere Kanzlei erfährt personelle Verstärkung: Seit Oktober 2015 unterstützt Daniela Nay, lic. iur. et Dipl. Kult. Ing. ETH, unser Baurechtsteam als juristische Mitarbeiterin. Das Sekretariat unseres Baurechtsteams erhält zudem neu Unterstützung durch Frau Claudia Stenz und Frau Rosa Gallo, welche im September 2015 bzw. Oktober 2015 ihre Tätigkeiten als Anwaltsassistentinnen in unserer Kanzlei aufgenommen haben. Wir begrüssen unsere drei neuen Mitarbeiterinnen herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen.

Gratulationen

Joachim Huber erwirbt den Titel «eidg. dipl. Steuerexperte»

Joachim Huber hat im November die Diplomprüfungen zum Steuerexperten bestanden und damit die Ausbildung zum eidg. dipl. Steuerexperten erfolgreich abgeschlossen. Die Ausbildung nimmt rund vier Jahre in Anspruch. Gegenstand der Ausbildung sind die Steuern der natürlichen Personen (direkte Steuern, Grundsteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern), das Unternehmenssteuerrecht (direkte Steuern, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Sozialversicherungsrecht), die Mehrwertsteuer, das interkantonale und internationale Steuerrecht sowie das Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht. Neben den steuerrechtlichen Themen werden auch fundierte Kenntnisse in Recht und Betriebswirtschaft vermittelt und geprüft.

Wir gratulieren Joachim Huber herzlich zu seinem Prüfungserfolg. Mit Dr.Philip Funk, Dieter Egloff, Barbara Sramek und Joachim Huber kann Ihnen unser Steuerteam nun gleich vier eidg.dipl. Steuerexperten zur Seite stellen.

Thierry Burkart mit Glanzresultat in den Nationalrat gewählt

Das VOSER-Team gratuliert Thierry Burkart herzlich zu seiner Wahl in den Nationalrat. Mit 46433 Stimmen hat er bei den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober ein Glanzresultat erreicht. Der dritte Rang auf der Panaschierstatistik aller Kandidierenden widerspiegelt das grosse überparteiliche Vertrauen, das Thierry Burkart in der Bevölkerung geniessen darf.

VOSER RECHTSANWÄLTE freut sich über die Wahl und ist stolz, den neu gewählten Nationalrat in ihren Reihen zu wissen. Das ganze VOSER-Team wünscht ihm bei der Ausübung dieses verantwortungsvollen Amts viel Erfolg. Thierry Burkart wird sich trotz des politischen Engagements auch weiterhin mit vollem Einsatz seinem Beruf als Anwalt widmen.

Anwalt zum Klienten: «Alles halb so wild. Jetzt sitzen Sie erst mal in Ruhe Ihre lebenslängliche Haft ab und dann sehen wir weiter.»

Scheidung: Neue Bestimmungen zum Ausgleich der beruflichen Vorsorge (BVG)

Mit der Scheidung werden die rechtlichen Wirkungen der Ehe aufgelöst. Im Rahmen der Scheidung sind deshalb die Nebenfolgen zu regeln, wie das Sorgerecht und die Unterhaltsbeiträge für die minderjährigen Kinder, allfällige persönliche Unterhaltsbeiträge für einen Ehegatten und die Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Bei der Scheidung ebenfalls aufzuteilen ist die berufliche Vorsorge (BVG), d. h. die Guthaben gegenüber Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen, dies wird auch als Vorsorgeausgleich bezeichnet. Dazu hat der Gesetzgeber neue Regelungen beschlossen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderungen steht noch nicht fest, voraussichtlich werden diese im Verlauf des Jahres 2016 in Kraft gesetzt.

Generell wird der Vorsorgeausgleich wie folgt vorgenommen:

  • Die Guthaben, welche die Ehegatten während der Ehe geäufnet haben, werden hälftig geteilt.
  • Gegenseitige Ansprüche der Ehegatten werden verrechnet, sodass nur eine Vorsorgeeinrichtung eine Überweisung vornimmt.
  • Neu werden nur die bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens gebildeten Guthaben geteilt. Bisher erfolgt die Teilung auf den Zeitpunkt des Scheidungsurteils. Das hat bisweilen dazu geführt, dass Verfahren in die Länge gezogen wurden, um mehr Pensionskassengelder erhältlich zu machen.
  • In einer Scheidungskonvention kann neu von der hälftigen Teilung abgewichen werden, wenn eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge auf andere Weise gewährleistet ist.
  • Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann das Gericht einem Ehegatten weniger als die Hälfte zusprechen. Mehr als die Hälfte kann es demjenigen Ehegatten zusprechen, der nach der Scheidung die Kinder betreut.
  • Als wichtige Änderung wird das Vorsorgekapital auch dann aufgeteilt, wenn ein Ehegatte bereits eine Rente erhält: Bezieht ein Ehegatte vor dem Pensionsalter eine Invalidenrente, erfolgt die Aufteilung, indem eine hypothetische Austrittsleistung berechnet und geteilt wird. Erfolgt die Scheidung nach dem Pensionsalter, teilt der Richter die Rente nach Ermessen auf. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Dauer der Ehe und die Vorsorgebedürfnisse der beiden Ehegatten. Nach der Teilung erhalten die geschiedenen Ehegatten neu je eine eigene Rente. Als Folge davon bleibt der Tod eines Ex-Ehegatten ohne Auswirkungen auf die finanziellen Verhältnisse des anderen. Dies war bisher anders: Teilweise wurde nachehelicher Unterhalt auch für die Zeit nach der Pensionierung zugesprochen; mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen fällt diesfalls der Anspruch dahin.
  • Bereits geschiedene Ehegatten, die als Vorsorgeausgleich Lebenslänglich Unterhaltsbeträge erhalten, können innerhalb eines Jahres beim Gericht beantragen, dass ihnen je eine eigene Rente zugesprochen wird.

Mit den neuen Bestimmungen wird der Vorsorgeausgleich verbessert, und es entsteht mehr Flexibilität. Die geänderten Bestimmungen können dazu beitragen, dass mehr Scheidungen einvernehmlich mit einer Scheidungskonvention durchgeführt und langjährige Kampfscheidungen vermieden werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner