LEXPRESS Automatischer Informationsaustausch

Liebe Leserschaft

Angela Kästner hat ihre kaufmännische Lehre in der Branche Notariat erfolgreicht abgeschlossen. Wir gratulieren herzlich und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute. Sodann begrüssen wir unsere neue Lernende im 1. Lehrjahr, Nora Zumstein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Schliesslich gratulieren wir unserem Rechtsanwalt Lukas Breunig herzlich zur Vermählung mit Jeanine Hollinger.

Zurück bei VOSER RECHTSANWÄLTE: Thierry Burkart

Wir freuen uns, dass Thierry Burkart per 1. September 2015 bei VOSER RECHTSANWÄLTE eingetreten ist. Er ist 40-jährig und wohnt in Baden.

Thierry Burkart erwarb im Jahr 2003 das Lizentiat an der Universität St. Gallen. Danach war er bei VOSER RECHTSANWÄLTE als Anwaltspraktikant tätig. Am Bezirksgericht Aarau absolvierte er ein weiteres Praktikum. 2010 erwarb Thierry Burkart das Anwaltspatent des Kantons Aargau. Von 2005 bis 2007 war er bei einer internationalen Treuhandgesellschaft in Zürich als Steuerberater tätig, bevor er in eine renommierte Wirtschaftskanzlei in Zürich eintrat. Ab 2013 war er dort Partner. Von 2010 bis 2012 erlangte Thierry Burkart an der Universität Liechtenstein einen Executive Master in Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (LL.M.) mit Studienaufenthalt an der Yale Law School, New Haven, USA. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmensumstrukturierungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen, Vertragsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht sowie Arbeitsrecht.

Neben seiner Berufstätigkeit als Anwalt ist Thierry Burkart vielfältig engagiert. Er bekleidet seit 2011 das Amt des Präsidenten der Eidgenössischen Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Seit 2001 ist er Mitglied des Aargauischen Grossen Rats, den er im Jahr 2014 präsidierte. Von 2010 bis 2013 hatte er das Präsidium der FDP.Die Liberalen des Kantons Aargau inne. Überdies ist er in verschiedenen schweizerischen und kantonalen Verbänden aktiv, so unter anderem als Vizepräsident des Touring Club Schweiz (TCS), Präsident der Aargauer Sektion des TCS, Präsident von Swiss eMobility – dem Schweizerischen Elektromobilitätsverband, und als Konsulent ist er Mitglied des Vorstands des Aargauischen Gewerbeverbands. Schliesslich ist Thierry Burkart Mitglied in verschiedenen Verwaltungsräten. Seine Freizeit verbringt er gerne mit Wandern und Reisen, er mag Musik, den Schwingsport und Handball. Zudem pflegt er gerne Freundschaften.

Das ganze VOSER-Team heisst Thierry Burkart herzlich willkommen und wünscht ihm einen guten Start.

Müller geht an Krücken. «Was ist dir denn passiert?» «Autounfall.» – «Schrecklich. Kannst du nicht mehr ohne Krücken gehen?» – «Weiss nicht. Mein Arzt sagt ja, mein Anwalt nein …»

Der automatische Informationsaustausch als Totengräber des Bankgeheimnisses

Das Bankgeheimnis

Im März 2008 prophezeite Finanzminister Hans-Rudolf Merz im Parlament an die Adresse der ausländischen Steuerbehörden: «An diesem Bankgeheimnis werdet Ihr Euch die Zähne ausbeissen.» Was umfasst das Bankgeheimnis? Es verbietet als Unterart des weiter gefassten Bankkundengeheimnisses die Weitergabe von Kundendaten an eine Behörde durch eine Bank. Geschützt sind alle Informationen zu den Bankbeziehungen, wie die Existenz eines Kontos oder die persönlichen Daten über den Kunden und die von diesem getätigten Transaktionen.

Politische Entwicklung

Zwischenzeitlich hat die Schweiz zur Rettung der UBS gegenüber den USA grosse Zugeständnisse betreffend das Bankgeheimnis gemacht. Am 6. Mai 2014 ist die Schweiz der Erklärung der OECD über den künftigen automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten (AIA) beigetreten, und am 27. Mai 2015 hat sie mit der EU ein weitreichendes Steuerabkommen geschlossen. Heute steht fest: Ab 2018 wird die Schweiz unaufgefordert Bankdaten von Kunden mit Wohnsitz in bestimmten ausländischen Staaten an deren Steuerbehörden liefern. Das Bankgeheimnis wird damit für diese Kunden abgeschafft.

Der automatische Informationsaustausch (AIA)

Der AIA will die Steuerhinterziehung über Banken im Ausland verhindern. Er regelt das Verfahren, wie die Staaten untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots austauschen. Im Rahmen des AIA müssen Schweizer Finanzinstitute jährlich bestimmte Informationen über ihre Kunden mit Wohnsitz im Ausland an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefern. Dies zumindest dann, wenn das Wohnsitzland des Bankkunden den AIA anwendet und mit der Schweiz ein Abkommen geschlossen hat. Die ESTV gibt die gesammelten Informationen an die Steuerbehörden der Wohnsitzländer der Kunden weiter. Die Behörden erhalten nur steuerrelevante Informationen. Diese umfassen: (i) Namen, Adresse, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort der Kunden; (ii) den Namen, die Kontonummer, den Namen und die Identifikationsnummer der Bank sowie (iii) die Kontostände am Ende des Jahres und die Bruttokapitalerträge. Weitergehende Informationen dürfen nicht geliefert werden. Die ausländischen Steuerbehörden erfahren also nicht, welche Transaktionen ein Kunde unter dem Jahr getätigt hat.

Schweizer Finanzinstitute liefern im Rahmen des AIA nur steuerrelevante Daten, die auch aus einem Steuerverzeichnis, wie es für Steuerzwecke in der Schweiz verwendet wird, ersichtlich sind. Die ESTV erhält ihrerseits diese Daten automatisch aus dem Ausland, wenn eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz ein Bankkonto in einem «AIA-Drittstaat» unterhält. Wo ist aber der Unterschied, wenn eine Person mit hiesigem Wohnsitz Konten im In- oder Ausland hält und diese Daten ohnehin in der Steuererklärung deklariert werden müssen? Dies legt den Schluss nahe, dass es das Bankgeheimnis auch für «Inländer» bald nicht mehr geben wird.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner