LEXPRESS AG oder GmbH?

Liebe Leserschaft

Wir gratulieren Nicole Kern zur bestandenen Lehrabschlussprüfung als kaufmännische Angestellte. Sie hat mit der Note 5.3 die drittbeste Prüfung der Wirtschaftsschule KV Baden abgelegt – wir sind alle stolz auf Nicole Kern und wünschen ihr für die Zukunft nur das Beste.

Gleichzeitig heissen wir Siria Mercurio von Gebenstorf willkommen. Sie wird bei uns die dreijährige Lehre als kaufmännische Angestellte in der Branche Notariat absolvieren.

Neu bei VOSER RECHTSANWÄLTE: Joachim Huber

Wir freuen uns, Rechtsanwalt Joachim Huber als neuen Mitarbeiter von VOSER RECHTSANWÄLTE begrüssen zu dürfen. Joachim Huber ist 34-jährig, verheiratet und Vater eines Sohnes. Er wohnt mit seiner Familie in Brugg.

Joachim Huber wuchs in Kerns, Kanton Obwalden, auf. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen (HSG) und schloss das Studium im Jahre 2005 ab. Anschliessend absolvierte er Anwaltspraktika in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Zürich sowie am Ober- und Verwaltungsgericht Obwalden. Im Jahre 2007 erwarb er das Anwaltspatent.

Bis Ende 2010 arbeitete Joachim Huber als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Luzern. 2011 kehrte er zu der international tätigen Wirtschaftskanzlei in Zürich zurück, wo er zuvor das Praktikum absolviert hatte. Als Mitglied des Steuerteams beriet er sowohl regional tätige Unternehmen als auch internationale Konzerne und natürlichen Personen in allen Bereichen des Steuerrechts und führte für diese auch Prozesse vor verschiedenen Instanzen. Darüber hinaus war er in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht tätig und wirkte bei nationalen und internationalen Projekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und dem Kauf und Verkauf von Unternehmen mit.

Bei VOSER RECHTSANWÄLTE wird Joachim Huber seinem Spezialgebiet treu bleiben und hauptsächlich Fälle aus dem Steuerrecht bearbeiten. Dabei kann er auf seine breite Praxiserfahrung zurückgreifen. Zudem absolviert er berufsbegleitend die Ausbildung zum diplomierten Steuerexperten, welche er voraussichtlich im Herbst kommenden Jahres abschliessen wird.

In der Freizeit widmet sich Joachim Huber vorwiegend seiner Familie. Er liest gerne, geniesst Musik und spielt Waldhorn. Gelegentlich tauscht er den Anzug mit einem Kimono, um im Judotraining für einmal nicht nur mit Worten, sondern im freundschaftlichen Wettstreit mit physischer Kraft zuzupacken.

Das ganze VOSER-Team heisst Joachim Huber herzlich willkommen und wünscht ihm einen guten Start!

Sagt der Angeklagte zum Anwalt: «Wenn Sie es schaffen, dass ich nur 10 Jahre bekomme, bezahle ich Ihnen das doppelte Honorar!» Nach dem Prozess der Anwalt zum Angeklagten: «Da haben wir nochmals Glück gehabt, das Gericht wollte Sie freisprechen!»

Soll ich eine AG oder eine GmbH gründen? Was sind die Unterschiede?

  Eigenschaften GmbH Eigenschaften AG
Grundkapital /
Liberierung
mindestens CHF 20’000, zu 100 % einbezahlt mindestens CHF 100’000, zu 20 % einbezahlt, mindestens aber CHF 50’000
Nennwert pro Anteil mindestens CHF 100.00 mindestens CHF 0.01
Publizität der Eigentumsverhältnisse Gesellschafter sind aus dem Handelsregister ersichtlich Aktionäre sind aus dem Handelsregister nicht ersichtlich
Übertragungsbeschränkungen der Anteile Übertragbarkeit der Stammanteile kann in den Statuten beliebig eingeschränkt oder sogar untersagt werden Übertragbarkeit der Aktien kann in den Statuten nur begrenzt eingeschränkt werden
Veräusserung von Gesellschaftsanteilen notwendig zur Veräusserung sind ein schriftlicher Vertrag und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (ausser die Statuten sehen davon ab); Gesellschafterwechsel werden publiziert Inhaberaktien können durch die Übergabe der Aktien bzw. Aktienzertifikate übertragen werden; bei Namenaktien erfolgt die Übertragung durch die Übergabe des indossierten Titels oder (bei Fehlen eines Titels) mittels Zession
Haftung nur mit dem Stammkapital bzw. Aktienkapital
Nachschusspflichten der Gesellschafter Statuten können Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten den Aktionären können keine Nachschusspflichten auferlegt werden
Nebenleistungspflichten (Vorkaufs-, Kaufsrechte) in den Statuten möglich in den Statuten nicht möglich, zusätzlicher Aktionärsbindungsvertrag erforderlich
weitere Pflichten der Gesellschafter Statuten können Konkurrenzverbot vorsehen; von Gesetzes wegen besteht eine Treuepflicht der Gesellschafter kein Konkurrenzverbot und keine Treuepflicht der Aktionäre
Auskunfts- & Einsichtsrecht unbeschränkt, wenn GmbH keine Revisionsstelle hat beschränkt
Beschlüsse der Generalversammlung Zirkulationsbeschluss und Vetorecht möglich nur Vertretung an GV möglich (kein Zirkulationsbeschluss oder Veto)
Revisionsstelle Verzicht auf Revisionsstelle (opting out) unabhängig von der Rechtsform möglich
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