LEXPRESS Von der Steueroptimierung zum Steuerbetrug

Liebe Leserschaft

Wir erweitern unseren Fachbereich Bau- und Planungsrecht und heissen Herrn Michael Fretz, Rechtsanwalt, herzlich willkommen. Fernando Garcia, Rechtsanwalt und Notar, wird uns Ende Jahr verlassen, um eine Kanzlei in Kleindöttingen zu übernehmen. Wir freuen uns, dass Fernando Garcia im Rahmen seiner neuen Herausforderung inskünftig fallweise mit uns zusammenarbeiten wird und begrüssen ihn als neuen Kooperationspartner. Wir danken Fernando Garcia für seinen langjährigen Einsatz bei uns und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft weiterhin nur das Beste.

Neu bei VOSER RECHTSANWÄLTE: Michael Fretz

Es freut uns, dass unser Anwaltsteam ab sofort durch Michael Fretz, Rechtsanwalt, verstärkt wird. Er ist 33 Jahre alt, verheiratet und Vater eines Sohnes. Michael Fretz wuchs in Zofingen auf und ist nun wohnhaft in Muhen. Er besuchte die Kantonsschule Zofingen (Matura Typus B) und studierte anschliessend Rechtswissenschaften in Basel. Nach Praktika in der Rechtsabteilung und der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau sowie beim Bezirksgericht Baden arbeitete er von 2010 bis 2013 als juristischer Mitarbeiter in der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Während dieser Zeit instruierte er Rechtsmittelverfahren gegen kommunale Entscheide im Bereich des Bau- und Planungsrechts und war bei baurechtlichen Fragestellungen beratend für Gemeinden und Private tätig. Zudem unterstützte er die Abteilung Energie und die Abteilung Landschaft und Gewässer in rechtlichen Belangen, insbesondere im Rahmen der Konzessionierung von Wasserkraftwerken und dem Förderprogramm des Kantons. Schliesslich trat Michael Fretz bei Strafverfahren im Bereich des Umweltstrafrechts vor den Staatsanwaltschaften als Vertreter des Kantons auf. Das aargauische Anwaltspatent erwarb er im Jahr 2012.

Bei VOSER RECHTSANWÄLTE wird Michael Fretz hauptsächlich Fälle aus seinen Spezialgebieten öffentliches und privates Baurecht, Planungs-, Energieund Umweltrecht bearbeiten. Mit seinen bisherigen Berufserfahrungen verstärkt er damit unsere Baurechtsabteilung und ist ab sofort für unsere Klienten verfügbar. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Michael Fretz als Dozent für Raumplanungs- und Baurecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz aktiv. In der Freizeit widmet er sich der Familie und ist sportlich beim Joggen oder auf den Inlineskates unterwegs. Zudem zählen Kochen, Fotografieren und Werken zu seinen Hobbys. Das ganze VOSER-Team heisst Michael Fretz herzlich willkommen und wünscht ihm einen guten Start!

Nach dem endlosen Plädoyer fragt der Anwalt seinen Klienten: «Na, war ich gut?» Knurrt der zurück: «Das schon, aber in der Zwischenzeit hätte ich die Hälfte meiner Strafe absitzen können.»

Von der Steueroptimierung zum Steuerbetrug

Hinter jeder Steuerplanung steht das Bestreben, die Steuerbelastung möglichst tief zu halten. Ziel einer Steueroptimierung ist es, Steuern legal einzusparen. Wer beispielsweise in seiner eigenen Aktiengesellschaft angestellt ist, bezieht für seine Arbeitsleistung grundsätzlich ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer einen Lohn. Als Aktionär der Gesellschaft kann der Inhaber aber auch Dividenden beziehen. Lohn wird beim Arbeitnehmer zusammen mit dem übrigen Einkommen der Einkommenssteuer unterworfen. Dividenden werden bei qualifizierten Beteiligungen privilegiert besteuert (d. h. entweder wird nur ein Teil der Dividende besteuert oder ein tieferer Steuersatz angewendet). Wird nun der Lohnanteil reduziert und der Rest als Dividende ausgeschüttet, wird die Steuerbelastung reduziert, und es können völlig legal Steuern eingespart werden. Zu weit geht jedoch, wer den Arbeitslohn vollständig durch Dividendenausschüttungen ersetzt. Dies wird von den Sozialversicherungen nicht toleriert.

Die Steuerbehörde setzt einer allzu aggressiven Steuerplanung ebenfalls Grenzen, indem sie eine sog. unzulässige Steuerumgehung annimmt.

Eine unzulässige Steuerumgehung liegt vor, wenn ein gewähltes Vorgehen unüblich, sachlich nicht begründet ist, allein zum Zwecke der Steuereinsparung gewählt wird und auch tatsächlich zu substanziellen Steuereinsparungen führt. Als Korrektur wird das gewählte Vorgehen gedanklich durch ein übliches Vorgehen ersetzt und gleich wie dieses besteuert. Weitere steuerrechtliche Konsequenzen sind nicht vorgesehen.

Wer keine Einkommenssteuererklärung einreicht, wird früher oder später ermessensweise eingeschätzt und zahlt auf einem geschätzten Einkommen und Vermögen Steuern. In solchen Fällen verhängt die Steuerbehörde oftmals eine (geringfügige) Busse. Es handelt sich dabei um eine Ordnungsbusse; sie ist mit einer «Parkbusse» vergleichbar.

Wer nun allerdings «vergisst», den erhaltenen Arbeitslohn in der Steuererklärung zu deklarieren oder einen tieferen Betrag einsetzt, begeht eine sog. Steuerhinterziehung. Die Steuerbehörde wird die Steuerveranlagung nachträglich korrigieren, das nicht deklarierte Einkommen nachbesteuern und möglicherweise auch eine Busse ausfällen. In technischer Hinsicht liegt eine Gesetzesübertretung vor, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens durch die Steuerbehörden sanktioniert wird.

Verfälscht der Steuerpflichtige (oder ein von ihm beauftragter Dritter) jedoch den Lohnausweis, indem z. B. ein Teil des ausbezahlten Lohnes nicht im Lohnausweis erfasst und auch in der Steuererklärung nicht deklariert wird, liegt ein sog. Steuerbetrug vor. Beim Einkommenssteuerbetrug werden gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden verwendet (sog. Urkundenmodell; die Steuererklärung selbst gilt allerdings nicht als Urkunde). Beim Steuerbetrug besteuert die Steuerbehörde nicht nur nachträglich den verheimlichten Lohn, sondern überweist den Fall auch an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung. Busse und / oder Freiheitsstrafen sind mögliche Folgen.

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