LEXPRESS Umstrittene Aktienrechtsrevision

Liebe Leserschaft

Unser Team wächst in zweierlei Hinsicht: Zum einen begrüssen wir im Assistenzteam herzlich Andrea Dreyer und Rebecca ­Caronia als Anwaltsassistentinnen sowie Nicole Kern und Nicole Aeppli als Notariats­assistentinnen. Nicole Kern ist kein unbekanntes Gesicht bei Voser Rechtsanwälte. Sie hat vor einigen Jahren ihre Lehre als Notariatsassistentin bei uns abgeschlossen. Wir freuen uns sehr auf die (erneute) Zusammenarbeit.

Zum anderen dürfen wir herzlich gratulieren: Nadine Frei und ihrem Partner Tiago Pedro zur Geburt ihrer Tochter Ambra Reina und Joachim Huber und seiner Ehefrau Desirée Huber zur Geburt ihres Sohnes Jonathan.

Unser Fachbereich «Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht»

Unter Wirtschaftsrecht können alle rechtlichen Themen verstanden werden, mit denen ein Unternehmen konfrontiert ist. In erster Linie sind dies die (wirtschaftlichen) Beziehungen zu Lieferanten und Abnehmern. Damit befasst sich unser Fachbereich «Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht». Dieser erbringt alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, Prüfung, Beurteilung und Aushandlung von kommerziellen Verträgen. Darunter fallen beispielsweise Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Vertriebsverträge, Lieferverträge, Qualitätssicherungsverträge (QSV), Entwicklungsverträge und andere Innominatkontrakte. Im Bereich des Gesellschaftsrechts befasst sich unser Fachbereich mit allen Themen, die im Zusammenhang mit Aktien­gesellschaften, Gesellschaften mit ­beschränkter Haftung (GmbH), Kollektivgesellschaften, Vereinen etc. von Bedeutung sind. Dies können Aspekte der Corporate Governance, des gesellschaftsrechtlichen «Housekeeping» oder anderer Aufgaben sein, die in jeder Gesellschaft zu erfüllen sind. Wir unterstützen unsere Klienten dabei, wichtige Unter­lagen zu erarbeiten, wie beispielsweise Mandatsver­träge, Aktionärsbindungsverträge, Organisationsreglemente oder Aktienkaufverträge. Wir vertreten unsere Klienten, wenn es unter Gesellschaften zu Spannungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unseren anderen Fachbereichen können wir im gesellschaftsrecht­lichen Bereich Gründungen, Umstrukturierungen, Fusio­nen etc. auch notariell umsetzen und die erforderliche steuerrechtliche Beratung gewährleisten.

«Angeklagter, haben Sie bei dem Einbruch nicht an Ihre arme alte Mutter gedacht?» «Doch Herr Richter, aber für sie war nichts Passendes dabei!»

Umstrittene Aktienrechtsrevision

Die Revision des Aktienrechts verfolgt das Ziel, die per 2014 in Kraft gesetzte Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsen­kotierten Aktiengesellschaften ins Gesetzesrecht zu überführen. Die Corporate Governance soll auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften verbessert und die Gründungs- und Kapitalbestimmungen flexibler ausgestaltet werden.

Der Nationalrat hat die Vorlage im Juni 2018 trotz den Geschlechterrichtwerten für grosse Unternehmen und den zusätzlichen Transparenzvorschriften für wirtschaftlich bedeutende, in der Rohstoffförderung tätige Unternehmen angenommen. Die ständerätliche Rechtskommission hat daraufhin die Vorlage verschärft und dabei auch neue Themen aufgenommen, etwa den Zwang für börsenkotierte Unternehmen, politische Spenden offenzulegen.

Es ist nur einer von zahlreichen Punkten, den sie gegenüber der nationalrätlichen Fassung geändert hat. Neu sollen Vergütungen jedes einzelnen Geschäftsleitungsmitglieds offengelegt werden müssen. Die Aktionäre haben im Voraus über die geplanten variablen Lohnbestandteile wie Boni der Chefetage abzustimmen.

Die ständerätliche Rechtskommission strich überdies einige Erleichterungen, die der Nationalrat in die Vorlage gepackt hatte, so etwa die Befreiung von der Pflicht, Geschäftsberichte und Protokolle auf Papier zur Verfügung zu stellen. Für das vom Bundesrat vorgeschlagene Kapitalband hatte die Rechtskommission der kleinen Kammer kein Gehör. Stattdessen soll die genehmigte ­Kapitalerhöhung beibehalten werden. Die ­Ständeräte lehnten auch gewisse «Innova­tionen» des Nationalrates ab: die Loyalitätsaktie zum ­Beispiel. Damit könnte eine Gesellschaft lang­jährigen Aktionären verschiedene Vorteile gewähren. Die Stände­ratskommission konnte dem Vorschlag der grossen Kammer nichts abgewinnen, wonach bei einer Zwischendividende auf die Prüfpflicht des Zwischenabschlusses verzichtet werden kann, sofern sämtliche Aktionäre zustimmen. Das Organstimmrecht soll generell abgeschafft werden. Der Nationalrat wollte es nur für börsenkotierte Gesellschaften verbieten. Die vorberatende Kommis­sion des Ständerates geht bei der Pflicht für die Gesellschaft, eine Finanzplanung vornehmen zu ­müssen, weiter. Sie will sie für sämtliche Gesellschaften vorsehen, während der Nationalrat die Finanzplanung nur dann zur Pflicht machte, wenn sie für die Führung der Gesellschaft notwendig ist. Er dachte dabei konkret an ­inaktive Gesellschaften oder Konzerngesellschaften mit unter­geordneten Aufgaben.

Die erste Fassung des Bundesrates zur Aktien­rechtsrevision stammt übrigens aus dem Jahr 2005 und wurde aufgrund der «Abzockerinitiative» sistiert. Die Neuauflage ist von 2016. Angesichts der vorhandenen Differenzen muss damit gerechnet werden, dass die Beratungen im eidgenössischen Parlament noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Im Juni berät der Stände­rat die Anträge seiner Kommission.

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