Kanzlei
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Recht tun. Unser Anspruch. Jeden Tag.
Wir sind hauptsächlich in der Deutschschweiz tätig. Unsere Klienten sind kleinere und mittelgrosse Unternehmen aller Branchen, Privatpersonen sowie die öffentliche Hand (Gemeinden, Kantone). Wir arbeiten in einem breiten Netzwerk mit anderen Beratern zusammen (Treuhandunternehmen, Marken- und Patentanwälte, Architekten, Ingenieure etc.)
Wir sind uns gewohnt, unsere Dienstleistungen lösungsorientiert und zielgerichtet mit hoher Qualität und Effizienz zu erbringen. Die Basis unseres Erfolgs sind das Fachwissen und die Erfahrung unsere Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Steuerexpertinnen und Steuerexperten sowie unser Assistenzteam. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten arbeiten interdisziplinär in allen Fachbereichen zusammen, um unseren Mandantinnen und Mandanten aus allen Branchen einen fachübergreifenden und umfassenden Service zu bieten.
Unsere Fachbereiche




Aktuelles von uns
Gebühren im Baubewilligungsverfahren
Immer wieder sind Bauherrschaften mit (aus ihrer Sicht) überhöhten Gebühren konfrontiert – sei es, weil die Gemeinde für die Behandlung des Baugesuchs eine externe Bauverwaltung und / oder eine externe Fachstelle beigezogen hat, oder weil die Gemeinde zufolge eines Beweisantrags eines Einwenders ein Fachgutachten eingeholt hat.
Die Eigentumsformen – Merkmale und Unterschiede
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie legt der Käufer das Eigentumsverhältnis fest. Kauft er alleine, scheint auf den
ersten Blick alles einfach zu sein. Er wird Alleineigentümer. Was sind die güter- und erbrechtlichen Auswirkungen? Ist das langfristig die richtige Form?
Nachfolgend werden die Eigenheiten, die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eigentumsformen beschrieben.
Neues Recht: Baumängel und Bauhandwerkerpfandrecht
Am 1. Januar 2026 tritt die partielle Revision des kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechts in Kraft. Mit dieser Revision im Obligationenrecht wird die Stellung der Bauherren und Immobilienkäufer bei Baumängeln verbessert. Gleichzeitig tritt eine geringfügige, aber bedeutende Änderung zum Bauhandwerkerpfandrecht im Zivilgesetzbuch in Kraft.
Steuerfolgen und andere Stolpersteine bei Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligungen stellen ein beliebtes Anreizsystem dar: Unternehmen nutzen dieses Instrument, um ihre Mitarbeitenden
stärker an sich zu binden und zu motivieren.
Die jährliche Generalversammlung der Aktiengesellschaft: So verhalten Sie sich richtig
Jährlich wiederkehrend findet bei jeder Aktiengesellschaft (nachfolgend «Gesellschaft») die ordentliche Generalversammlung
(nachfolgend «GV») statt, und jährlich wiederkehrend stellen sich dieselben Fragen: Wie muss die Einladung zur GV abgefasst sein?
Darf sich ein Aktionär an der GV vertreten lassen? Wer darf an der GV abstimmen und wer hat sich zu enthalten?
Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO):Die wichtigsten per 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen
Erst seit etwas mehr als 14 Jahren, seit dem 1. Januar 2011, gilt in der ganzen Schweiz eine einheitliche Zivilprozessordnung (ZPO). Diese hat damals die 26 verschiedenen, von den einzelnen Kantonen und Halbkantonen erlassenen Prozessgesetze abgelöst.