LEXPRESS Mensch und Unternehmen als Nummer

Liebe Leserschaft

Die imposanten Gesetzes- und Entscheidsammlungen sind heute fast vollständig aus unseren Büros verschwunden, denn die Informatik hat innert den letzten 20 Jahren die Arbeit einer Anwaltskanzlei radikal verändert. Erst konnte der Computer rechnen, dann ersetzte er die Schreibmaschine. Unsere Kommunikationsmittel wurden seit den 70er-Jahren mehrmals revolutioniert: vom Telex über den Fax zum E-Mail. Daneben bietet uns das Internet eine immense Erleichterung der täglichen Arbeit beim Recherchieren, beim Aktenstudium und bei der Beschaffung von Gesetzesgrundlagen. Diesem Aspekt widmet sich die aktuelle LEXpress-Ausgabe. Wir wünschen viel Lesevergnügen!

Anwalt und Technik

In den vergangenen Ausgaben des LEXpress haben wir regelmässig Personen aus unserem Team vorgestellt, um unseren Klienten einen besseren Einblick in unsere Kanzlei zu vermitteln.

Die heutige Ausgabe widmen wir den technischen Hilfsmitteln, welche täglich zum Einsatz kommen und für unsere Arbeit wichtig sind. Dabei ist in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung zu verzeichnen. Die klassische Anwaltstätigkeit hat sich wesentlich verändert. Die Arbeitsweise gestaltet sich auf allen Ebenen deutlich effizienter.

Nach aussen dokumentiert sich der Fortschritt in immer schnellerer und komplexerer Kommunikation. Der Schritt vom Fax zum E-Mail ist gewaltig und erlaubt unter anderem die interaktive Bearbeitung von Dokumenten. Durch moderne Telefonie und E-Mail sind wir fast überall erreichbar, was zu verkürzten Reaktionszeiten führt.

Schreibmaschine

Noch tiefgreifender sind die Veränderungen im Innern der Kanzlei. Gesetzbücher sind fast vollständig aus der Bibliothek verschwunden, da diese im Internet jederzeit in der aktuellen Fassung abrufbar sind. Dank ausgeklügelten Suchmaschinen sind wichtige Präjudizien sofort greifbar. Die verbesserten Arbeitshilfen sind gleichzeitig eine Herausforderung zu besserer Qualität.

Das rasche Wachstum unserer Kanzlei bringt eine enorme Datenflut mit sich. Diese wie auch die gemeinsame, fachgerechte Arbeit an komplexen Mandaten lässt sich nur mit entsprechenden Computerprogrammen bewältigen. Die sich stetig entwickelnden, umfassenden Softwarelösungen – die Lebensdauer solcher Programme liegt bekanntlich bei vier bis fünf Jahren – machen regelmässige Anpassungen und Neuinvestitionen notwendig. Seit Beginn des Jahres 2012 steht in unserer Kanzlei eine neue Software im Einsatz, welche die interne Vernetzung von Anwälten, Mandaten und Klienten in entscheidendem Masse verbessert. Es ist auch ein Schritt wenn nicht zum papierlosen, so doch zum papierarmen Büro. Die Mandate und Dossiers sind weitgehend elektronisch erfasst. Für den oder die damit befassten Personen wird der Zugang zu den Daten und deren Bearbeitung erleichtert. Die technischen Errungenschaften erlauben eine Effizienz- wie auch Qualitätssteigerung, welche vor allem unseren Klienten zugutekommen soll.

Und dennoch: Alle Technik ist nur so gut wie der Mensch, der sie bedient. Die Technik kann den Menschen nicht ersetzen. Es ist nach wie vor der Mensch, der die Kundennähe und Kundentreue garantiert. Ein Anliegen, welches uns stets am Herzen liegt.

Richter: «Das Gericht ist bereit, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen.»

Angeklagter: «Ein Entlastungszeuge wäre mir lieber!»

Mensch und Unternehmen als Nummer

Mit den auf 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Revisionen planen Grundbuch und Handelsregister, zur Identifikation der eingetragenen natürlichen Personen Kennnummern einzuführen. Unternehmen in der Schweiz erhalten seit letztem Jahr ebenfalls eine neue Nummer, die sogenannte UID (UnternehmensIdentifikationsnummer).

1. Die revidierten Grundbuch- und Handelsregisterverordnungen enthalten neue Bestimmungen zur Identifikation der natürlichen Personen. Dazu gehört unter anderem die neue AHV-Versichertennummer, welche sukzessive in sämtlichen Registern des Bundesprivatrechts eingeführt wird. Der einheitliche Personenidentifikator bezweckt eine bessere Registerführung, speziell durch die Optimierung von Qualität und Aktualität der Personendaten. Die AHVVersichertennummer wird heute bereits im Personenstandsregister geführt. Das Handelsregister und das Grundbuch sollen folgen.

Grundlage für die neu geordnete Identifikation in Grundbuch und Handelsregister ist ein gültiger Pass oder eine gültige Identitätskarte.

Erfasst werden dort:

  • Familienname (im Handelsregister gegebenenfalls der Ledigname)
  • alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • politische Gemeinde des Heimatorts (bei ausländischen Staatsangehörigen die Staatsangehörigkeit)
  • Wohnort

Im Handelsregister werden zusätzlich Art, Nummer und Ausgabeland des Ausweisdokumentes registriert. Der Anmeldung im Grundbuch beziehungsweise im Handelsregister sind Kopien der massgebenden Ausweisdokumente beizufügen; für das Handelsregister genügt es, wenn die Personalien in einer öffentlichen Urkunde oder in einer Unterschriftsbeglaubigung aufgeführt sind. Die Umsetzung dieser Identifikation wird wie alle Neuerungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Für das Handelsregister ist eine einjährige Frist vorgesehen. Das Grundbuch rechnet mit einer Einführungszeit von drei bis fünf Jahren.

2. Den Unternehmen in der Schweiz wird seit 1. Januar 2011 durch das Bundesamt für Statistik (BFS) eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zugeordnet. Die aktiven Unternehmen erhielten bzw. erhalten ihre UID vom BFS per Brief, sodass damit kein direkter Handlungsbedarf entsteht.

Die UID ist eine neunstellige Nummer (z.B. CHE-123.456.789), welche die bisher verwendeten Nummern wie Mehrwertsteuernummer, Handelsregisternummer etc. ablöst und vereinheitlicht. Wird die UID anstelle der bisherigen Mehrwertsteuernummer verwendet, wird sie mit dem Zusatz «MWST» versehen (z. B. CHE-123.456.789 MWST). Die alte Mehrwertsteuernummer ist noch bis 31. Dezember 2013 gültig. Bis dahin verfügen die Unternehmen über zwei Mehrwertsteuernummern, welche wahlweise eingesetzt werden können.

Der Eintrag im offiziellen UID-Register des BFS ist kostenlos und unter www.uid.ch öffentlich zugänglich. Bis spätestens Ende 2015 wird die UID in allen öffentlichen Verwaltungen verwendet.

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