Rechtsfall 11, Die Auflösung

Notariat / Rechtsfall 11

Meine kinderlose Tante ist bei einem Autounfall ums Leben gekommen und 10 Minuten vor ihrem Ehemann verstorben. Ist es richtig, dass ich nichts erbe?

Da Ihre Tante kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Regelung der Erbfolge zur Anwendung. Danach erbt ihr nachverstorbener Ehemann (Ihr nicht blutsverwandter Onkel) drei Viertel ihres Nachlasses. Der restliche Viertel geht an den elterlichen Stamm der Tante d. h. zunächst zu gleichen Teilen an ihre Eltern bzw. Ihre Grosseltern. Sollten sie vorverstorben sein, treten deren Kinder an ihre Stelle. Zu den Kindern gehört entweder Ihr Vater oder Ihre Mutter. Überlebt Ihr Elternteil, der von den verstorbenen Grosseltern abstammt, Ihre mit ihm verschwisterte Tante, dann beerbt er sie. Sie kämen erst zum Zuge, wenn auch dieser Elternteil vor der Tante gestorben wäre. Das ist vorliegend offenbar nicht der Fall, weshalb Ihnen kein Erbe zusteht.

Detaillierte rechtliche Auslegung
 

Die Rechtsgrundlage findet sich in ZGB Art. 462 Ziffer 2. Liegt keine abweichende letztwillige Verfügung der Tante vor, fällt somit ein Viertel des Nachlasses an ihre Eltern und bei deren Vorverstreben an ihre Geschwister. Im Gegensatz zu ihren Eltern sind die Geschwister nicht pflichtteilsgeschützt (ZGB Art. 471 Ziffer 2). Sie können somit von der Tante vom Erbgang ausgeschlossen werden, während ihren Eltern gemeinsam ein unentziehbarer Anspruch auf einen Achtel des Nachlasses zusteht.

Zu beachten ist auch, dass Mutter und Vater der Tante je die Hälfte des gemeinsamen Erbteils erhalten, also je einen Achtel, wenn sie nicht auf den Pflichtteil gesetzt worden sind bzw. je 1/16, sollte dies der Fall sein.

Ist ein Elternteil vorverstorben sein, fällt sein Anteil nicht an den überlebenden Ehegatten, sondern zu gleichen Teilen an seine Kinder. Diese können auch aus einer Vorehe stammen oder ausserehelich sein. Voll- und Halbgeschwister sind gleichberechtigt.

Gesetzlich Aufteilung des Nachlasses der Tante (Erblasserin) grafisch dargestellt:

Beide Eltern überleben die Erblasserin

Ein Elternteil ist vorverstorben

Beide Elternteile sind vorverstorben

Ein Elternteil und die Schwester sind vorverstorben

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